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Allfälliges (Tagesordnungspunkt)

Sonstiges, Verschiedenes (beschlussfreie oder spontane Themen)


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Stadt, Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 24.08.2006

Bekanntheit: 79%

Beurteilung: 58 | 2

Kommentar am 24.08.2006
Tagesordnungspunkt § 9
(1) Die Tagesordnung der regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Landesregierung (§ 8 Abs. 1) besteht aus
a)
den vorbereiteten Anträgen der einzelnen Mitglieder der Landesregierung (Abs. 2) und
b)
dem Tagesordnungspunkt "Allfälliges".
(2) ...
(3) ...
(4) Anträge, die nicht auf einem Sitzungsbogen angeführt sind oder gegen deren Aufnahme in die Tagesordnung gemäß Abs. 3 letzter Satz Widerspruch erhoben wurde, können nur unter "Allfälliges" und nur mit Zustimmung der Landesregierung (§ 7) gestellt werden.
(5) ...
(6) Die Landesregierung kann beschließen, daß die Entscheidung über einen Antrag, der gemäß Abs. 2 oder 3 Teil der Tagesordnung ist oder gemäß Abs. 4 unter "Allfälliges" gestellt wurde, bis zu einer der nächsten Sitzungen zurückgestellt wird. Die Entscheidung über einen Antrag ist bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen, wenn dies von mindestens drei Mitgliedern der Landesregierung verlangt wird und die Entscheidung nicht dringlich ist.

Kommentar am 17.06.2007
Auf Sitzungen oft gehörte scherzhafte Frage: "Fällt noch jemand all?" = "Gibt es noch jemanden, der unter 'Allfälliges' etwas vorbringen möchte?"

Kommentar am 03.10.2011
3. Vers mit Wirkung: Das schlägt dem Fass den Nagel auf den Kopf!
Selbst auf JoDos erstklassige Einträg' ist dieser Mensch scharf, weil jeder eben só blöd tun darf,
wie's ihm gefällt. Dagegen da wächst halt kein Kraut auf der Welt
In Österreich war der so oft umgezogen, wurde ihm da das Aufenthaltsrecht einfach entzogen?
Jetzt kann er nur mehr mit „()“ seine Herkunft angeben, und mit dem Leerzeichen auch gleich den IQ preisgeben.
Alle Bezirke werden dankbar sein, denn er zieht ihre Bewohner nun nicht mehr hinein.
Es kamen ja einem schon ernsthaft Bedenken, dass einem die Nachbarn nicht Glauben schenken,
dass man nicht selbst dieser Tocker ist, der da bewertet mit Hinterlist,
sodass die "Bewertung" nun nichts als wie Mist ist.
Dass seine Bewertung die letzte drin war, und vor allem das Letzte ist, das ist doch klar:
Keine einz'ge Beurteilung von den anderen 40 war wie die Seinige schlecht!
Wenn er sich dádurch als Bosnigl outen möcht',
hat er Erfolg - und es g'schieht ihm ganz Recht!

11-09-22 21:56:10(): Qualität= -2: Bekanntheit= -100%

Vermerk am 4. Oktober 2011::Gestern warn's noch 41, heut sind's nur mehr 40,
und die letzte Bewertung, die das Letzte war,
weil sie so falsch wie nur etwas war,
die hat mein Spruch tatsächlich entfernt
und es scheint, dieser „()“ hat endlich was g'lernt!

Kommentar am 04.10.2011
Von wem.. ist hier die Rede?

Kommentar am 05.10.2011
Die Frage stellt sich (zumindest mir) Allfälliges ist im eingetragenen Sinne und auch in der normalen Umgangssprache in der Schweiz mehr als üblich. Sicher bezeichnen kompetente Stellen in solchen Fragen dieses Wort als Austriazismus. Eine Infragestellung als möglicher Import / Übernahme der benachbarten schweizer Region wie Einiges auch in Vorarlberg / Tirol festzustellen ist – warum nicht ?
Mein persönliches Ergebnis: dem schweizer Sprachraum zuzuordnen und kein Austriazismus.

Kommentar am 05.10.2011
Bei der Durchsicht meines Kommentares entdeckte ich: Dass seine Bewertung die letzte war, und vor allem das Letzte ist, das ist doch klar: Keine einz'ge Beurteilung von 40 war schlecht! Wenn er sich dádurch also als schwachsinnig outet, dann g'schieht's ihm ganz Recht!

Das bedeutet etwa, jede abweichende Meinung der Gesamtheit ist ein Merkmal des Schwachsinns des Users?
Da hier öffentlich mitgelesen werden kann, wäre eine solche Wortwahl doch überdenkenswert und nicht vorbildhaft.

Kommentar am 05.10.2011
Du - Leisita: Bei Durchsicht einiger ´Schweizer Seiten´ (aufgrund deiner Anregung) sehe ich das Wörtchen allfällig tatsächlich oft verwendet, jedoch als Adjektiv/Adverb im Sinn von ´eventuell´. Beispiel:
[http://www.drs4news.ch/www/de/drs4/nachrichten/schweiz/125679.allfaelliges-3-konjunkturprogramm-abgaben-nicht-erhoehen.html]


Kommentar am 05.10.2011
@Leisita Keineswegs um "abweichende Meinung" scheint es hier zu gehn, sondern nur darum, sich an JoDo zu reiben, das musst du verstehn!
Dem ist N.N. nämlich nicht grün, und daher stammt sein großes Bemühn,
JoDo zu ärgern mit wirrem Bewertungen-Schreiben.
Auf Grund dessen mein' ich, dass auf groben Klotz ein grober Keil gehört, und es tut mir leid, dass mein Spott dich als "nicht vorbildhaft" stört.
Natürlich ist auch mir gar wohl klar, dass mein letzter Satz nicht zutreffend war,
denn nicht als schwachsinnig, wohl aber als boshaft hat N.N. sich geoutet, sodass die Verszeile jetzt ein wenig anders - und zutreffender - lautet.
Immerhin, der Erfolg ist klar: Leer ist der Ort, wo die "- 2 / -100%" -Bewertung war.

Zwei neue sind jedoch hinzugekommen:
2011-10-05 07:29:48(Salzburg(Stadt)): Qualität=-2: Bekanntheit=-100%
11-09-22 21:56:10(): Qualität= -2: Bekanntheit= -100% zensiert,
2011-10-05 08:04:39(Gmünd): Qualität=-2: Bekanntheit=-100%
Siehe Kommentar vom Tage

Kommentar am 29.06.2013
Ein schriftliches "Allfälliges" existiert auch in der Schweiz, doch im mündlichen Gebrauch gibt's einen Unterschied:
In Österreich wird's auf der 2., in der Schweiz auf der 1. Silbe betont,
siehe die absolute Autorität betr. A-CH-D- Varianten [http://tinyurl.com/nhpyk7j]


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Allfälliges (Tagesordnungspunkt)






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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