Dein Österreichisches Wörterbuch
Ablöse , die
Abschlagszahlung, oft bei Mietwohnung
Art des Eintrag: Substantiv
Erstellt am: 05.07.2006
Bekanntheit: 94.2857%
Beurteilung: 70 | 4
Kommentar am 19.02.2008
mit unangenehmen Beigeschmack
Wahrscheinlich ist die Ablöse auch in D bekannt und üblicherweise wird damit jene Zahlung bezeichnet, die der Neumieter an den Vormieter einer Wohnung bezahlt, wenn er dessen Möbel übernimmt.
Zumindest in Teilen von Wien ist das jedoch eine große UNART, als galante Umschreibung für die "Entsrogrung" abgewohnten Mobiliars.
Zudem wurde und wird die Ablöse auch (v.a. in Wien) gerne als Druckmittel benutzt, indem dem Neumieter vorgegaukelt wird, es wären noch viele andere Personen auf die Wohnung "scharf".
Kommentar am 19.02.2008
Kommentar am 10.09.2012
Ablöse wird in verschiedenen Zusammenhängen auch
in Deutschland verwendet.
Kommentar am 10.09.2012
Die Deutschen, die Ablöse und der Sport:
♦ Kaum einer der verschuldeten Vereine sieht sich jedoch imstande, 50 000 Mark Ablöse für einen unfertigen Bundesspieler oder 650 000 Mark für einen Star wie den Rekordtorschützen Erich Kühnhackl aufzubringen.
(Der Spiegel 06.10.1980)
♦ Mit Real sollen sich die Schwaben bereits über eine Ablöse für den 25-jährigen Huntelaar von etwa 20 Millionen Euro geeinigt haben. (DIE ZEIT, 10.07.2009)
♦ Ronaldo kostete 94 Millionen Euro Ablöse.( DIE ZEIT, 06.07.2009)
♦ Allerdings: DWDS sagt "Tilgungssumme (für eine Schuld), Gebrauch: süddeutsch", und Duden meint, es sei auch bei Wohnungen bereits deutsche Umgangssprache als "Summe, die an den Vormieter oder Verkäufer für übernommene Einbauten, Einrichtungsgegenstände o. Ä. gezahlt wird"
Kommentar am 10.09.2012
Nicht "Abschlags-", sondern "Abstandszahlung" in D für die (österr.) Ablöse von Möbeln udgl.:
vgl. Beurteilungskommentare
2011-08-16 03:53:25 (Wien 21.,Floridsdorf) und
2008-02-20 18:00:10(Wels(Stadt)
• Wir zahlen attraktive, wertgesicherte Mieten. Bei Geschäftsaufgabe leisten wir Abstandszahlungen. So wird den Vermietern die Vertreibung des Mittelstandes schmackhaft gemacht.. (DIE ZEIT, 17.04.1992 )
• …wenn diese nicht zu den üblicherweise vertraglich vereinbarten Entgelten gehören, namentlich besondere Zahlungsbedingungen sowie die Kosten der bisherigen Vorhaltung, Abstandszahlungen, Ersatzleistungen, Zinsen, Steuern und Gebühren. § 7 Ermittlung des Verkehrswerts..( Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, München: Beck 1998, S. 75 )
• Die Frage ist, ob es wirklich Sicherheiten waren, oder am Ende Abstandszahlungen dafür, daß der eine hinausgelassen und der andere hereingenommen wurde(Vossische Zeitung 04.03.1930)
" Mobelablöse" wäre ein passender Eintrag.
Kommentar am 18.05.2015
In Wien wird zwischen Möbel- und Wohnungs"ablöse" unterschieden. Illegal, kann aber bei entsprechender Beweislage eingeklagt werden.
Kommentar am 18.05.2015
Da sollten die österr. Rechtsgeschichteexperten ein Wort sagen: Hat da nicht die Rechtssprache Maria Theresias die Hand im Spiel?? (Ich denke an das herrliche Wort >Einantwortungsurkunde
Kommentar am 11.05.2016
Das Nomen "Ablöse" für gmd. "Abfindung" ist in at Standard; in ch und de ist es ugs.
Standard in ch und de: die Ablösesumme
Standard (jur.) in de: der Abstand
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