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Verwaltungsstrafrecht , das
Ordnungswidrigkeitenrecht
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 02.02.2018
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 0 | 1
Kommentar am 02.02.2018
Es ist erwähnenswert, dass das
Verwaltungsstrafrecht kein Strafgesetz im eigentlichen Sinn ist, denn es enthält eher Allgemeine Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts, wie z.B. etwa Voraussetzungen der Strafbarkeit, sowie Bestimmungen über das
Verwaltungsstrafverfahren und den Vollzug von Strafen
Minilex.at:https://tinyurl.com/y7teccve Das
Verwaltungsstrafrecht legt fest: Treffen mehrere
Verwaltungsübertretungen zusammen, dann sind die Strafen nebeneinander zu verhängen. Diese Regelung nennt man Kumulationsprinzip.
WKO.at:https://tinyurl.com/yb6jwsad Das
Verwaltungsstrafrecht sieht als schwerste Strafart die primäre Freiheitsstrafe vor. Eine primäre Freiheitsstrafe darf in
Verwaltungsstrafverfahren nur verhängt werden, wenn sie als Strafmittel in den Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist und dies im Einzelfall notwendig ist, um die Täterin/den Täter von weiteren von weiteren Verwaltungsübertretungen gleicher Art abzuhalten.
HELP.gv.at:https://tinyurl.com/ybsgyfvh
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