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Verwaltungsübertretung , die, -, -en

Ordnungswidrigkeit


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 16.01.2018

Bekanntheit: 100%

Beurteilung: 2 | 3

Kommentar am 16.01.2018

Bei Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr wird die Anonymverfügung in der Regel an die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer versendet.
HELP.gv.at:https://tinyurl.com/y7lo6hm6
Wer „entgegen § 69 AWG 2002 Abfälle ohne die erforderliche Bewilligung oder ohne die sonstigen erforderlichen Zustimmungen gem der EG-VerbringungsV verbringt“, begeht eine Verwaltungsübertretung
Lexisnexis.at:https://tinyurl.com/y7rzgqx9
Niemand darf wegen einer Verwaltungsübertretung an einen anderen Staat ausgeliefert werden, und eine von einer ausländischen Behörde wegen einer Verwaltungsübertretung verhängte Strafe darf im Inland nicht vollstreckt werden, es sei denn, dass in Staatsverträgen ausdrücklich anderes bestimmt ist.
Verwaltungsstrafgesetz - RIS:https://tinyurl.com/ycnqaobt
Soweit für Verwaltungsübertretungen [...] keine besondere Strafe festgesetzt ist, werden sie mit Geldstrafe bis zu 218 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft. [...] Abgesehen von Organstrafverfügungen ist mindestens eine Geldstrafe von 7 Euro zu verhängen.
Verwaltungsstrafgesetz 1991, Fassung vom 16.01.2018:https://tinyurl.com/ycnqaobt
D: Der kleine Unterschied: Widrig: Siemens und die Ordnung:
Gegen die Nebenbetroffene wird wegen einer ihr zurechenbaren Ordnungswidrigkeit der Aufsichtspflichtverletzung gemäß § 30 IV OWiG eine Geldbuße in Höhe von Euro 395.000.000,00 (in Worten: dreihundertfünfundneunzig Millionen Euro) festgesetzt.
Siemens.com:https://tinyurl.com/yd8cgkv3


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Verwaltungsübertretung






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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