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Zusammenlegung (Grundstücke) , die, -, -en

Flurbereinigung, Flurstücksverschmelzung; Grundstückvereinigung


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 28.05.2016

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 2 | 3

Kommentar am 28.05.2016

Unter Zusammenlegung (ugs. Kommassierung) versteht man in Österreich jene planmäßige und unter Leitung und Anordnung der Agrarbehörde erfolgende Flurneuordnung, deren sinngemäße Entsprechung man in Deutschland als Flurbereinigung bezeichnet: Eine Veränderung der Flurgestaltung und -einteilung mit dem Ziel, sie den modernen landwirtschaftlichen Erfordernissen anzupassen. Die Bevölkerung in Österreich kennt diesen Vorgang weitgehend (noch) unter dem Begriff „ Kommassierung“, obwohl das Wort in den einschlägigen Gesetzen nicht mehr vorkommt.
Wikipedia:https://de.wikipedia.org/wiki/Zusammenlegung
Gesamte Rechtsvorschrift für Zusammenlegungsgesetz 1982 […] I. Hauptstück Zusammenlegung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung […]
RIS Bundeskanzleramt:http://tinyurl.com/hju38wm
Die Zusammenlegung von Grundstücken darf ausschließlich dann beantragt werden, wenn die zusammenzulegenden Grundstücke in einer Einlagezahl liegen (und in einer Katastralgemeinde). Die Antragstellung erfolgt nach § 12 VermG und wird beim zuständigen Vermessungsamt beantragt. Sollten die Grundstücke in unterschiedlichen Einlagezahlen mit denselben Eigentumsverhältnissen bestehen muss vor Zusammenlegung der Grundstücke die Ab- und Zuschreibung eines Grundstückes von der einen EZ und zur anderen EZ beim zuständigen Grundbuch beantragt werden.
Vermessung Benziger:http://www.vermessung-benzinger.at/index.php/kataster-und-grundbuch/zusammenlegung


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Zusammenlegung (Grundstücke)






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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