Dein Österreichisches Wörterbuch
Zusammenlegung (Grundstücke) , die, -, -en
Flurbereinigung, Flurstücksverschmelzung; Grundstückvereinigung
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 28.05.2016
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 2 | 3
Kommentar am 28.05.2016
Unter
Zusammenlegung (ugs. Kommassierung) versteht man in Österreich jene planmäßige und unter Leitung und Anordnung der Agrarbehörde erfolgende Flurneuordnung, deren sinngemäße Entsprechung man in Deutschland als Flurbereinigung bezeichnet: Eine Veränderung der Flurgestaltung und -einteilung mit dem Ziel, sie den modernen landwirtschaftlichen Erfordernissen anzupassen.
Die Bevölkerung in Österreich kennt diesen Vorgang weitgehend (noch) unter dem Begriff „
Kommassierung“, obwohl das Wort in den einschlägigen Gesetzen nicht mehr vorkommt.
Wikipedia:https://de.wikipedia.org/wiki/Zusammenlegung Gesamte Rechtsvorschrift für Zusammenlegungsgesetz 1982 […]
I. Hauptstück
Zusammenlegung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung […]
RIS Bundeskanzleramt:http://tinyurl.com/hju38wm
Die Zusammenlegung von Grundstücken darf ausschließlich dann beantragt werden, wenn die zusammenzulegenden Grundstücke in einer Einlagezahl liegen (und in einer Katastralgemeinde).
Die Antragstellung erfolgt nach § 12 VermG und wird beim zuständigen Vermessungsamt beantragt. Sollten die Grundstücke in unterschiedlichen Einlagezahlen mit denselben Eigentumsverhältnissen bestehen muss vor Zusammenlegung der Grundstücke die Ab- und Zuschreibung eines Grundstückes von der einen EZ und zur anderen EZ beim zuständigen Grundbuch beantragt werden.
Vermessung Benziger:http://www.vermessung-benzinger.at/index.php/kataster-und-grundbuch/zusammenlegung
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