Dein Österreichisches Wörterbuch
präsenzpflichtig
wehrpflichtig
Art des Eintrag: Adjektiv
Erstellt am: 07.12.2005
Bekanntheit: 54%
Beurteilung: 33 | 8
Kommentar am 15.07.2008
Präsenzpflicht
Die Präsenzpflicht ist eine der Pflichten, die der Vertragsarzt mit seiner Zulassung übernommen hat.
Präsenzpflicht bedeutet:
- ausreichende Sprechstunden,
- Erreichbarkeit im Notfall für seine Patienten auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten, außer, es ist ein ausreichender Notdienst eingerichtet,
- Wohnung muß so gewählt werden, daß die Praxis kurzfristig erreichbar ist.
- Sicherstellung der Versorgung seiner Patienten auch bei Verhinderung (z. B. Urlaub oder Krankheit) durch Vertretungsregelung.
[http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00001125.htm]
Kommentar am 15.07.2008
Informationen für Zivildienstleistende:
... Bei Zuwiderhandeln kann der Zivildienstbeschwerderat die Zivildienstpflicht aufheben. Dadurch wird man wieder präsenzdienstpflichtig. ...
[http://www.ooe.gv.at/cps/rde/xchg/SID-5A97C469-32A0CC44/ooe/hs.xsl/74003_DEU_DRUCK.htm]
Kommentar am 29.02.2016
In dieser Bedeutung ist das Wort unbekannt. Sollte es sich um Wehrdienstpflicht handeln, dann heißt es präsenzdientpflichtig
Kommentar am 29.02.2016
In der Art ist mir das Wort bisher nicht bekannt gewesen, allerdings kenne ich die "Präsenzpflicht".
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