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präsenzpflichtig

wehrpflichtig


Art des Eintrag: Adjektiv

Erstellt am: 07.12.2005

Bekanntheit: 54%

Beurteilung: 33 | 8

Kommentar am 15.07.2008
Präsenzpflicht Die Präsenzpflicht ist eine der Pflichten, die der Vertragsarzt mit seiner Zulassung übernommen hat.
Präsenzpflicht bedeutet:
- ausreichende Sprechstunden,
- Erreichbarkeit im Notfall für seine Patienten auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten, außer, es ist ein ausreichender Notdienst eingerichtet,
- Wohnung muß so gewählt werden, daß die Praxis kurzfristig erreichbar ist.
- Sicherstellung der Versorgung seiner Patienten auch bei Verhinderung (z. B. Urlaub oder Krankheit) durch Vertretungsregelung.
[http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00001125.htm]

Kommentar am 15.07.2008
Informationen für Zivildienstleistende: ... Bei Zuwiderhandeln kann der Zivildienstbeschwerderat die Zivildienstpflicht aufheben. Dadurch wird man wieder präsenzdienstpflichtig. ...
[http://www.ooe.gv.at/cps/rde/xchg/SID-5A97C469-32A0CC44/ooe/hs.xsl/74003_DEU_DRUCK.htm]

Kommentar am 29.02.2016
In dieser Bedeutung ist das Wort unbekannt. Sollte es sich um Wehrdienstpflicht handeln, dann heißt es präsenzdientpflichtig

Kommentar am 29.02.2016
In der Art ist mir das Wort bisher nicht bekannt gewesen, allerdings kenne ich die "Präsenzpflicht".

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präsenzpflichtig






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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