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B-Matura
ehem. Prüfung für Beamte ohne Reifeprüfung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst
Kategorie: Arbeitswelt, Veraltet, Historisch
Erstellt am: 30.01.2016
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 1 | 2
Kommentar am 30.01.2016
Bei der sogenannten „B-Matura“, der Beamtenaufstiegsprüfung, handelt es sich um keine Reifeprüfung mit Hochschulberechtigung. Sie dient ausschließlich als Zugangsvoraussetzung für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung.
Berufsinfo.at:http://www.berufsinfo.at/newsletter/pdf/0808/b1.pdf
Das war Info von 2008. Im selben Jahr erfuhr man jedoch:
Die Ablegung der Berufsreifeprüfung – die auch die allgemeine Hochschulreife darstellt – soll hinkünftig zudem an die Stelle der Beamten-Aufstiegsprüfung ( „B-Matura“) treten und diese ersetzen (Anlage 1, Ziffer 2.13 zum BDG).
BEAMTENDIENSTRECHT:http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_oeffentlichesicherheit/2009/03_04/files/beamtendienstrecht.pdf
Zwei recht verschiedene Dinge „wervechselt“ haben allerdings die jungen Leut der ÖH, die hier andere junge Leut beraten:
“Darüber hinaus ermöglicht das Ablegen der Berufsreifeprüfung die Einstufung in den gehobenen Dienst beim Bund (B-Matura), wobei die Regelungen der einzelnen Bundesländer hierzu unterschiedlich sind.“
studieren_ohne_matura__2014_web.pdf
Da ist ein Begriff noch im Ohr, dessen Bedeutung aber nicht mehr bekannt ist: Die Berufsreifeprüfung (BRP) baut auf der fachlichen Ausbildung der Lehre auf
Das Berufsreifeprüfungszeugnis berechtigt zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Die Berufsreifeprüfung – auch Berufsmatura genannt - ist der „normalen Matura“ gleichgestellt
WIFI Wien.at:http://www.wifiwien.at/images/berufsreife/Leitfaden_Berufsreifepruefung.pdf
die „B-Matura“ war’s mitnichten.
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