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B-Matura

ehem. Prüfung für Beamte ohne Reifeprüfung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst


Kategorie: Arbeitswelt, Veraltet, Historisch

Erstellt am: 30.01.2016

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 2

Kommentar am 30.01.2016

Bei der sogenannten „B-Matura“, der Beamtenaufstiegsprüfung, handelt es sich um keine Reifeprüfung mit Hochschulberechtigung. Sie dient ausschließlich als Zugangsvoraussetzung für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung.
Berufsinfo.at:http://www.berufsinfo.at/newsletter/pdf/0808/b1.pdf
Das war Info von 2008. Im selben Jahr erfuhr man jedoch:
Die Ablegung der Berufsreifeprüfung – die auch die allgemeine Hochschulreife darstellt – soll hinkünftig zudem an die Stelle der Beamten-Aufstiegsprüfung ( „B-Matura“) treten und diese ersetzen (Anlage 1, Ziffer 2.13 zum BDG).
BEAMTENDIENSTRECHT:http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_oeffentlichesicherheit/2009/03_04/files/beamtendienstrecht.pdf
Zwei recht verschiedene Dinge „wervechselt“ haben allerdings die jungen Leut der ÖH, die hier andere junge Leut beraten:
“Darüber hinaus ermöglicht das Ablegen der Berufsreifeprüfung die Einstufung in den gehobenen Dienst beim Bund (B-Matura), wobei die Regelungen der einzelnen Bundesländer hierzu unterschiedlich sind.“
studieren_ohne_matura__2014_web.pdf
Da ist ein Begriff noch im Ohr, dessen Bedeutung aber nicht mehr bekannt ist: Die Berufsreifeprüfung (BRP) baut auf der fachlichen Ausbildung der Lehre auf
Das Berufsreifeprüfungszeugnis berechtigt zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Die Berufsreifeprüfung – auch Berufsmatura genannt - ist der „normalen Matura“ gleichgestellt
WIFI Wien.at:http://www.wifiwien.at/images/berufsreife/Leitfaden_Berufsreifepruefung.pdf
die „B-Matura“ war’s mitnichten.

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B-Matura






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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