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Begutachtungsplakette

Plakette, die die vorgeschriebene Fahrzeugüberprüfung bestätigt Das Pickerl schlechthin :-)


Erstellt am: 25.01.2016

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 8 | 3

Kommentar am 25.09.2016
Das Wort Begutachtungsplakette (= Prüfplakette; TÜV-Plakette) ist bereits 2 Jahre früher eingetragen worden und hat erst am heutigen Tag um 16:21 nun auch das letzte ihm verbliebene Einserl-Plus ebenso wie 14 weitere allerdings verloren. Nun behaupte ich jedoch, dass dieser 2 Jahre jüngere Eintrag hier, der nicht abgewertet worden ist, nicht um ein Milligrammerl besser ist. Wird's jemand vergleichen? Vieles, auch dass es ugs. das "Pickerl" ist, kann man beim abgewerteten im Kommentarbereich lesen.

Kommentar am 26.09.2016
Die Begutachtungsplakette in Österreich („Pickerl“) wird bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen an der Windschutzscheibe und bei einspurigen Kraftfahrzeugen an der Gabel angebracht. Der Turnus wurde 2002 so geändert, dass Neufahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse M1 sowie gewisse Zugmaschinen, Motorkarren und überprüfungspflichtige Anhänger (das sind solche, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf) erstmals nach drei Jahren, anschließend nach zwei Jahren und danach einer jährlichen Prüfung der Kraftfahrzeugsicherheit und Einhaltung der Abgasgrenzwerte unterzogen werden. Historische Fahrzeuge, das sind insbesondere Fahrzeuge mit Baujahr vor 1956, müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Alle anderen Fahrzeuge, zum Beispiel einspurige Kraftfahrzeuge oder LKW und Busse müssen jährlich überprüft werden. Wikipedia

Kommentar am 26.09.2016
Die Überprüfung findet bei Autofahrerclubs (ÖAMTC, ARBÖ) oder in Gewerbebetrieben statt. Eine Prüfbefugnis kann jedoch auch von Ziviltechnikern oder Ingenieurbüros erworben werden. Staatliche Prüfstellen prüfen nur in speziellen Situationen (z. B. polizeilich eingeleitete Überprüfung bei Verdacht auf Mängel). Die Überprüfung findet gemäß dem § 57a Kraftfahrgesetz 1967 statt. Daraus wird unter Berücksichtigung entsprechender EU-Normen das Mängelkatalog-Handbuch erarbeitet. Das Mängelkatalog-Handbuch wird seit 1987 vom österreichischen Wirtschaftsverlag aufgelegt. Wikipedia

Kommentar am 26.09.2016
Bild: [http://www.thum.at/wp-content/uploads/2013/05/57a.jpg]

Kommentar am 26.09.2016
Das deutsche Gegenstück in bewegten Bildern. [youtube:Xpvx2Rtghsw::Video::]

Kommentar am 27.09.2016
s.a. den Ersteintrag Begutachtungsplakette vom Jänner 2014. Wieso wohl in einem solchen Hinweis (d.i. oben der deshalb gelöschte 1. Kommentar ) "kein sachlicher Bezug" enthalten sein mag, wenn darin gesagt wird, dass im Kommentarbereich zum Ersteintrag mehr zum Wort zu finden ist? Wirklich faszinierend im Zusammenhang mit diesem zweiten Eintrag des Wortes ("1x reicht") sind die FORUM-Beiträge unter [http://www.ostarrichi.org/forum.html?topicid=1018,] insbsondere die an den Haaren herbeigezogene Erklärungsphantasie mit ihren originell konstruierten Verdächtigungen "Hallo Admin, das Problem bei der Begutachtungsplakette entstand so:" und die Reaktion von Russi [Admin]: "Alles ganz simpel", durch die die fürchterliche Blamage der konstruierten Erklärung deutlich wird. Viel Vergnügen!

Kommentar am 17.02.2017
Auch dieser Zweiteintrag war sicher nicht als erforderlicher Ersatzeintrag für das unsichtbar gewesene 2 Jahre ältere Original " Begutachtungsplakette" gemeint. Was geschieht nun mit dieser "Dublette" (laut User Sapperlot)?

Kommentar am 17.02.2017
Dublette 📑 📑 [http://www.ostarrichi.org/word-19895-similar.html] 📑 📑 [http://www.ostarrichi.org/word-23238-similar.html]

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Begutachtungsplakette






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Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
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