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Berufsreifeprüfung (BRP) , die

vollwertiges Abitur nach dualer Bildung von Azubis


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 18.09.2014

Bekanntheit: 100%

Beurteilung: 1 | 2

Kommentar am 30.01.2016
Die

Berufsreifeprüfung führt mit 4 Prüfungen zu einem (in Österreich!) vollwertigen Maturazeugnis. Voraussetzungen: • Abschluss einer Lehrausbildung • Abschluss einer mindestens dreijährigen mittleren Schule (z.B. eine Handelsschule) • Abschluss einer Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst • Ablegung einer Facharbeiterprüfung im Rahmen einer land- oder forstwirtschaftlichen Berufsausbildung • Ablegung einer Meisterprüfung laut Gewerbeordnung • Ablegung einer Befähigungsprüfung laut Gewerbeordnung • Abschluss von drei Stufen einer berufsbildenden höheren Schule (z.B. HAK oder HTL) sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung
Biber Bildungsberatung:http://www.biber-salzburg.at/information/2-bildungsweg/berufsreifepruefung
Aber Achtung:
In Deutschland wird die Berufsreifeprüfung laut Erlass der Kultusministerkonferenz vom 20.12.2001 nicht als vollwertiger Maturaersatz anerkannt. Österreichische Studienwerber mit Berufsreifeprüfung müssen zusätzlich 1 Jahr Studium der angestrebten Studienrichtung in Österreich nachweisen.
Biber Bildungsberatung:http://www.biber-salzburg.at/information/2-bildungsweg/berufsreifepruefung
Allerdings da tut sich etwas. denn es gibt bereits vereinzelt eine
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für Inhaber beruflicher Fortbildungsabschlüsse
Kultusminister-Konferenz:https://www.kmk.org/themen/hochschulen/studium-und-pruefungen/lebenslanges-lernen.html


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Berufsreifeprüfung (BRP)






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich verwendeten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

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