Dein Österreichisches Wörterbuch
Fruchtgenuss , der
Nießbrauch
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 21.08.2014
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 2 | 4
Beispiel am 21.08.2014
Ehe wieder geistreiche Einwände einlangen:
Nichts, gar nichts har der Eintrag zu tun mit dem Artikel „Fruchtgenuss“ in der Wiener Zeitung v. 24.03.2012, über den Marmeladenkönig Hans Staud, und auch nichts mit den „feinen Früchte von Darbo die’s auch zum Löffeln gibt, „mit Fruchtikus, dem Fruchtgenuss aus dem Kühlregal“. Da passt nämlich auch der deutsche Begriff "Nießbrauch" nicht.
«Das Fruchtgenussrecht ist nach § 509 ABGB das dingliche Recht, eine fremde Sache ohne jede Einschränkung, aber unter Schonung der Substanz zu gebrauchen und stellt die wichtigste persönliche Dienstbarkeit dar. Dieser Gebrauch geht – etwa im Gegensatz zum Wohnrecht – über die bloße Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses deutlich hinaus, der Fruchtgenuss kann durchaus auch in der Vermietung der im Fruchtgenuss überlassenen Eigentumswohnung bestehen.» (Otto Bammer, "Wert einer mit einem Fruchtgenussrecht belasteten Eigentumswohnung") [http://www.fgw.at]
Kommentar am 09.10.2014
»Personen aus vielen EU-Staaten hatten von 1994 bis 2001 die Verfügung über ungarisches Agrarland durch "Nießbrauchverträge" erworben, ähnlich dem heimischen Fruchtgenuss. Sie hatten für die 99-jährige Nutzung der Flächen im Voraus bezahlt. Das bekämpft die ungarische Regierung durch eine Kampagne, dass "ungarischer Boden in ungarische Hand" gehöre.« (Kleine Zeitung, 8.10.14)
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