Dein Österreichisches Wörterbuch

Fruchtgenuss , der

Nießbrauch


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 21.08.2014

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 2 | 4

Beispiel am 21.08.2014
Ehe wieder geistreiche Einwände einlangen: Nichts, gar nichts har der Eintrag zu tun mit dem Artikel „Fruchtgenuss“ in der Wiener Zeitung v. 24.03.2012, über den Marmeladenkönig Hans Staud, und auch nichts mit den „feinen Früchte von Darbo die’s auch zum Löffeln gibt, „mit Fruchtikus, dem Fruchtgenuss aus dem Kühlregal“. Da passt nämlich auch der deutsche Begriff "Nießbrauch" nicht. «Das Fruchtgenussrecht ist nach § 509 ABGB das dingliche Recht, eine fremde Sache ohne jede Einschränkung, aber unter Schonung der Substanz zu gebrauchen und stellt die wichtigste persönliche Dienstbarkeit dar. Dieser Gebrauch geht – etwa im Gegensatz zum Wohnrecht – über die bloße Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses deutlich hinaus, der Fruchtgenuss kann durchaus auch in der Vermietung der im Fruchtgenuss überlassenen Eigentumswohnung bestehen.» (Otto Bammer, "Wert einer mit einem Fruchtgenussrecht belasteten Eigentumswohnung") [http://www.fgw.at]

Kommentar am 09.10.2014
»Personen aus vielen EU-Staaten hatten von 1994 bis 2001 die Verfügung über ungarisches Agrarland durch "Nießbrauchverträge" erworben, ähnlich dem heimischen Fruchtgenuss. Sie hatten für die 99-jährige Nutzung der Flächen im Voraus bezahlt. Das bekämpft die ungarische Regierung durch eine Kampagne, dass "ungarischer Boden in ungarische Hand" gehöre.« (Kleine Zeitung, 8.10.14)

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Fruchtgenuss






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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