Dein Österreichisches Wörterbuch
Ausgleichstaxe , die
Ausgleichsabgabe
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 13.08.2014
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 1 | 3
Herkunft am 13.08.2014
Da gibts einen Ausgleichstaxfondsbeirat
im Sozialministerium, das übrigens so oft seinen Namen ändert, dass man beim Gesetzanpassen gar nicht nachkommt: Im Behindertengesetz z.B. gibt's deshalb in § 10 scheinbar 2 verschiedene Minister:
§ 10. (1) [...] der Ausgleichstaxfonds [...] hat Rechtspersönlichkeit und wird vom Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales vertreten und unter Anhörung eines Beirates gemäß Abs. 2 verwaltet.[...]
(2): [...] Den Vorsitz führt der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen.
Nun, dieser Ausgleichstaxfondsbeirat lenkt unter dem Vorsitz des Sozialministers, wie immer der auch amtlich heißen mag (derzeit "Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz") den Ausgleichstaxfonds, und der wird durch die Ausgleichstaxen gespeist, die jene Betriebe monatlich entrichten müssen, die die Verpflichtung nicht erfüllen, pro 25 Dienstnehmer einen Behinderten einzustellen.
Eine entsprechende Verpflichtuung besteht für Arbeitgeber in Deutschland, wo in solchen Fällen vom Arbeitgeber in einem ähnlich gelagerten Fall eine Ausgleichsabgabe, die auch als Schwerbehinderten-Abgabe oder Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe bezeichnet wird, an das zuständige Integrationsamt entrichtet werden muss.
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