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Ausgleichstaxe , die

Ausgleichsabgabe


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 13.08.2014

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 3

Herkunft am 13.08.2014
Da gibts einen Ausgleichstaxfondsbeirat im Sozialministerium, das übrigens so oft seinen Namen ändert, dass man beim Gesetzanpassen gar nicht nachkommt: Im Behindertengesetz z.B. gibt's deshalb in § 10 scheinbar 2 verschiedene Minister: § 10. (1) [...] der Ausgleichstaxfonds [...] hat Rechtspersönlichkeit und wird vom Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales vertreten und unter Anhörung eines Beirates gemäß Abs. 2 verwaltet.[...] (2): [...] Den Vorsitz führt der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen. Nun, dieser Ausgleichstaxfondsbeirat lenkt unter dem Vorsitz des Sozialministers, wie immer der auch amtlich heißen mag (derzeit "Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz") den Ausgleichstaxfonds, und der wird durch die Ausgleichstaxen gespeist, die jene Betriebe monatlich entrichten müssen, die die Verpflichtung nicht erfüllen, pro 25 Dienstnehmer einen Behinderten einzustellen. Eine entsprechende Verpflichtuung besteht für Arbeitgeber in Deutschland, wo in solchen Fällen vom Arbeitgeber in einem ähnlich gelagerten Fall eine Ausgleichsabgabe, die auch als Schwerbehinderten-Abgabe oder Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe bezeichnet wird, an das zuständige Integrationsamt entrichtet werden muss.

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Ausgleichstaxe






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

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