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zu Handen von

zu Händen von


Art des Eintrag: Wendung

Erstellt am: 08.08.2014

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 2

Kommentar am 08.08.2014
Der Zwei-Punkte-Unterschied Im Postbereich ohnedies gewöhnlich abgekürzt (z. H., z. Hd., z.Hdn) und überdies veraltet: Zwar sagt das Österr.Wb. auch noch in der jüngsten, 42. Auflage (S. 968): bei Schreiben an Ämter, Behörden, Firmen usw. kann vor den Namen des Empfängers der Zusatz „z. H.“ („zH“) gestellt werden. Gemeindeamt Krieglach zH Herrn Sekretär Eduard Pichler 8670 Krieglach doch ist es gemäß ÖNORM A 1080 (Kapitel 29) wegzulassen - «Zu Handen...............................Der Zusatz „z. H.“ scheint in der neuen ÖNORM nicht mehr auf. » [http://www.miraconsult.at/wp-content/uploads/onorm-a-1080.pdf] und in Deutschland ebenfalls nicht mehr angebracht gemäß DIN 5008: - «Der Zusatz "z. H." (zu Händen) vor dem Namen des Empfängers ist überflüssig, da allen Beteiligten klar ist, dass der in der Anschrift namentlich genannte Empfänger die Sendung erhalten soll. »[http://tinyurl.com/ooyd6sa]

Kommentar am 06.07.2017
Offenbar ist der Admin. mit der Kontrolle all der XOX-Verbannungen überfordert, daher ein paar weitere Verwendungsbeispiele:

Eine weitere Schwierigkeit des Alltags ist Mitarbeiter und tatsächlichen Rechnungsempfänger zu unterscheiden. Der Mitarbeiter darf selbstverständlich auf der Rechnung mit „zu Handen“ bzw. „z.H.“ angeführt sein – aber unbedingt zusätzlich zum Rechnungsempfänger.
Prosaldo.net:http://tinyurl.com/ya2fjr6g
Das Österr. Wb. (42. Aufl.) sagt dazu:
Getrennt- und Zusammenschreibung: zu Handen = zuhanden (z.H., zH; in D: zu Händen)
Österr. Wörterbuch, 42. Aufl (2012), S. 315


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Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

Unsere Seite hat auch keine Verbindung zu den Duden-Nachschlagewerken und wird von uns explizit nicht als wissenschaftliches Werk betrachtet, sondern als ein Gemeinschaftsprojekt aller an der österreichichen Sprachvariation interessierten Personen.