Dein Österreichisches Wörterbuch
zu Handen von
zu Händen von
Art des Eintrag: Wendung
Erstellt am: 08.08.2014
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 1 | 2
Kommentar am 08.08.2014
Der Zwei-Punkte-Unterschied
Im Postbereich ohnedies gewöhnlich abgekürzt (z. H., z. Hd., z.Hdn) und überdies veraltet:
Zwar sagt das Österr.Wb. auch noch in der jüngsten, 42. Auflage (S. 968):
bei Schreiben an Ämter, Behörden, Firmen usw. kann
vor den Namen des Empfängers der Zusatz „z. H.“ („zH“) gestellt werden.
Gemeindeamt Krieglach
zH Herrn
Sekretär Eduard Pichler
8670 Krieglach
doch ist es gemäß ÖNORM A 1080 (Kapitel 29) wegzulassen -
«Zu Handen...............................Der Zusatz „z. H.“ scheint in der neuen ÖNORM nicht mehr auf. » [http://www.miraconsult.at/wp-content/uploads/onorm-a-1080.pdf]
und in Deutschland ebenfalls nicht mehr angebracht gemäß DIN 5008: -
«Der Zusatz "z. H." (zu Händen) vor dem Namen des Empfängers ist überflüssig, da allen Beteiligten klar ist, dass der in der Anschrift namentlich genannte Empfänger die Sendung erhalten soll. »[http://tinyurl.com/ooyd6sa]
Kommentar am 06.07.2017
Offenbar ist der Admin. mit der Kontrolle all der XOX-Verbannungen überfordert, daher ein paar weitere Verwendungsbeispiele:
Prosaldo.net:http://tinyurl.com/ya2fjr6g
Österr. Wörterbuch, 42. Aufl (2012), S. 315
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