Dein Österreichisches Wörterbuch

Erkenntnis , das, -es, -se

Gerichtliche Entscheidungsart, Bescheid, Feststellung


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 25.07.2014

Bekanntheit: 50%

Beurteilung: 2 | 4

Kommentar am 25.07.2014
Duden online: "Erkenntnis, das. Gebrauch: österreichisch, sonst veraltet . Bedeutung: Gerichtsbescheid, Urteil" «Im Sinne von „Einsicht; Wissenszuwachs“ handelt es sich bei Erkenntnis stets um ein Femininum: „die Erkenntnis“. Allerdings gibt es auch das Erkenntnis, so wird in der österreichischen Amtssprache ein Gerichtsbescheid bzw. -urteil genannt.» (korrekturen.de/genus) * «Das zivilrechtliche Verfahrensrecht unterscheidet zwei Stadien der Rechtsverwirklichung durch gerichtlichen Rechtsschutz: das Erkenntnisverfahren und das Exekutionsverfahren. Während das Erkenntnisverfahren der Klärung der streitigen Rechtslage dient,... » ( Rechberger- Oberhammer: Exekutionsrecht, Wien 2009) * «Gegen die Erkenntnisse der Landesverwaltungsgerichte geht der Rechtszug zum Verwaltungsgerichtshof als Revisionsinstanz. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, beim Verfassungsgerichtshof Beschwerden gegen Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte einzubringen. (WP) »

Beispiel am 25.07.2014
DiePresse.com (8.12.13) «Ein österreichischer Stifter will die Stiftungsurkunde abändern, weil er seinem Beirat künftig mehr Rechte einräumen will. Die Folge ist ein neues Erkenntnis des OGH zu den Kompetenzen des aufsichtsratsähnlichen Beirats. Die Folge ist ein neues Erkenntnis des OGH zu den Kompetenzen des aufsichtsratsähnlichen Beirats. [...] Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (6 Ob 139/13d) beschäftigt derzeit Österreichs Stiftungsrechtsexperten.»

Kommentar am 25.07.2014
* Entscheidungsart: "Erkenntnisse" des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH): [http://tinyurl.com/kyyo3h8,] z.B.: «Ein sachlicher Grund für das Zuwarten mit der Erteilung eines baupolizeilichen Auftrages ist nicht schon dadurch gegeben, dass keine Gefahr im Verzug besteht (Hinweis E vom 30. Jänner 2014, 2011/05/0060) oder dass der vorschriftswidrige Zustand bereits seit vielen Jahren besteht.» (Geschäftszahl 2011/05/0182) * Entscheidungsart: "Erkenntnisse" des Verfassungsgerichtshofs (VfGH): [http://tinyurl.com/po4v5po] z.B.: «Durch bloßes Zuwiderhandeln gegen Verfahrensvorschriften (hier: behauptete Verletzung der Manuduktionspflicht) wird das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter nicht verletzt. Die Annahme der belangten Behörde, dass es sich bei der vorliegenden mit Weisung verfügten Maßnahme nicht um eine qualifizierte, mit Bescheid zu verfügende Verwendungsänderung gemäß §38, §40 BDG 1979 handelt, ist mangels Änderung der Bewertung des Arbeitsplatzes des Beschwerdeführers unbedenklich.... » (Geschäftszahl: B942/2013)

Kommentar am 28.07.2014
Verwaltungsgerichte NEU, insbesondere Änderungen im ... www.anwalt.de/.../verwaltungsgerichte-neu-insbesondere-aenderungen-i... Bewertung: 4 - ‎3 Abstimmungsergebnisse 13.03.2014 - Die neuen Verwaltungsgerichte sind nach dem sogenannten ... vor allem weil das Erkenntnis von der bisherigen Rechtsprechung des ... Burhoff online: Entscheidungen: Andere Gerichte ... www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2637.htm 23.05.2014 - 2) Das Widerrufsgericht darf die Überzeugung von der Begehung der neuen Tat ... Im Übrigen sei das Erkenntnis auch ersichtlich nicht auf der ...

Kommentar am 28.07.2014
C. E. Bach: Das Wesen der alten allgemeinen Gauverfassung blog.hehl-rhoen.de/c-e-bach-das-wesen-der-alten-allgemeinen-gauverfas... 23.03.2014 - Der Cent- oder auch der Gaugraf, der das Gericht leitete, stand ... verließ man sich auf das Erkenntnis eines auswärtigen Schöffengerichts oder ... Vierter Teil IRG Rechtshilfe durch Vollstreckung ... - Buzer.de www.buzer.de › Gesetzestext IRG Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht bereitet die Entscheidung vor. .... sind das Erkenntnis sowie Art und Höhe der zu vollstreckenden Sanktion in der ...

Kommentar am 28.07.2014
55 IRG - JuraForum.de www.juraforum.de › Gesetze › I › IRG (1) Über die Vollstreckbarkeit entscheidet das Landgericht durch Beschluß. ... sind das Erkenntnis sowie Art und Höhe der zu vollstreckenden Sanktion in der ... Vierter Teil IRG Rechtshilfe durch Vollstreckung ... - Buzer.de www.buzer.de › Gesetzestext IRG Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht bereitet die Entscheidung vor. .... sind das Erkenntnis sowie Art und Höhe der zu vollstreckenden Sanktion in der ...

Antwort am 02.08.2014
Blamage! Wenn man auf deutschen Seiten etwas sucht und entdeckt, das laut Ostarrichi-Eintrag angeblich österreichisch ist, dann sollte man eben auch den Inhalt des Fundes ansehen! Ist's nicht vllt. doch aus Österreich? Gleich der 1. vermeintliche Gegenbeweis - "Verwaltungsgerichte NEU insbesondere Änderungen im ... " - auf anwalt.de ist von einem österr. Rechtsanwalt!
Die Seite beginnt: "Verwaltungsgerichte NEU, insbesondere Änderungen im Baurecht, Grundverkehr und Denkmalschutz, Österreichisches Recht , Verwaltungsrecht. Vortrag von RA Mag. Stefan Gamsjäger für den ÖVI - Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft" Und alte "Gegenbeweise" fallen eben unter "veraltet" laut Duden, was doch bedeutet, dass es JETZT praktisch nicht mehr verwendet wird: Der Zusammenhang des zitierten Neutrums "das Erkenntnis" auf buzer.de: «Außer den vier hohen Rügen hatten einzelne Centgerichte auch noch einzelne verschiedene Rügengerichte, z. B. Kaltensundheim noch bei ,,Falschwundin und Watschar, Waffengeschrei, Heymgesuche und Wegelagerung". Wo die Rachinburgen die Anwendung des betreffenden Gesetzes nicht ausmitteln konnten, verließ man sich auf das Erkenntnis eines auswärtigen Schöffengerichts oder des Schöppenstuhles. Die Ueberwachung der Gerichtspflege in den Centen stand, wie schon bemerkt, dem Gaugrafen zu.» Hat da nicht ein gewisser Jemand erst kürzlich Beispiele in "aktueller" Sprache kurioserweise sogar für Einträge verlangt, die in der Kategorie "historisch, veraltet" eingetragen sind?

Um neue Kommentare einzufügen oder an einer Diskussion teilzunehmen, einfach auf das Österreichische Volkswörterbuch gehen.

Erkenntnis






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

Unsere Seite hat auch keine Verbindung zu den Duden-Nachschlagewerken und wird von uns explizit nicht als wissenschaftliches Werk betrachtet, sondern als ein Gemeinschaftsprojekt aller an der österreichichen Sprachvariation interessierten Personen.