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Lustbarkeitsabgabe , die

Vergnügungssteuer


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 07.07.2014

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 3

Kommentar am 07.07.2014
„Abgabe“ klingt offenbar nicht so arg wie „Steuer“: Verordnung des Grazer Gemeinderates über die Einhebung einer Lustbarkeitsabgabe Grazer Lustbarkeitsabgabeordnung 2003: 1) Für die in Graz abgehaltenen Veranstaltungen wird nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes vom 25.3.2003 über die Einhebung einer Lustbarkeitsabgabe (Lustbarkeitsabgabegesetz 2003 - LAG), LGBl.Nr. 50/2003, eine Lustbarkeitsabgabe eingehoben. 2) Nachstehende Veranstaltungen sind abgabepflichtig: 1. Erotikveranstaltungen (Striptease, Peepshows, Videopeepshows, Table-Dancing udgl); 2. Pratermäßige Veranstaltungen; 3. Tanzveranstaltungen und Tanzbelustigungen aller Art; 4. Filmvorführungen 5. Spielapparate sowie dem Glücksspielgesetz unterliegende Glücksspielautomaten. (3) Veranstaltungen unterliegen auch dann der Lustbarkeitsabgabe, wenn sie im Rahmen eines Gewerbes betrieben werden

Beispiel am 07.07.2014
»Die Gemeinde Spielberg und der Veranstalter des Formel-1-Grand-Prix am Red Bull Ring müssen derzeit über die Höhe der Lustbarkeitsabgabe verhandeln, obwohl die Höhe der Steuer eigentlich gesetzlich festgeschrieben ist. » (Heute.at) Lustbarkeitsabgabegesetze existieren In 4 Bundesländern (B, OÖ, NÖ, St), 4 weitere Landesgesetze (von K, S, T, W) befassen sich bereits mit "Vergnügungssteuern", und auch Vorarlbergs diesbezügliches Landesgesetz kennt keine "Lustbarkeiten" mehr und heißt "Vorarlberger Gesetz über die Erhebung einer Gemeindesteuer vom Aufwand für Vergnügungen".

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Lustbarkeitsabgabe






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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