Dein Österreichisches Wörterbuch
Lustbarkeitsabgabe , die
Vergnügungssteuer
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 07.07.2014
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 1 | 3
Kommentar am 07.07.2014
„Abgabe“ klingt offenbar nicht so arg wie „Steuer“:
Verordnung des Grazer Gemeinderates über die Einhebung einer Lustbarkeitsabgabe Grazer Lustbarkeitsabgabeordnung 2003:
1) Für die in Graz abgehaltenen Veranstaltungen wird nach Maßgabe der
Bestimmungen des Gesetzes vom 25.3.2003 über die Einhebung einer
Lustbarkeitsabgabe (Lustbarkeitsabgabegesetz 2003 - LAG), LGBl.Nr. 50/2003,
eine Lustbarkeitsabgabe eingehoben.
2) Nachstehende Veranstaltungen sind abgabepflichtig:
1. Erotikveranstaltungen (Striptease, Peepshows, Videopeepshows, Table-Dancing udgl);
2. Pratermäßige Veranstaltungen;
3. Tanzveranstaltungen und Tanzbelustigungen aller Art;
4. Filmvorführungen
5. Spielapparate sowie dem Glücksspielgesetz unterliegende Glücksspielautomaten.
(3) Veranstaltungen unterliegen auch dann der Lustbarkeitsabgabe, wenn sie im Rahmen eines Gewerbes betrieben werden
Beispiel am 07.07.2014
»Die Gemeinde Spielberg und der Veranstalter des Formel-1-Grand-Prix am Red Bull Ring müssen derzeit über die Höhe der Lustbarkeitsabgabe verhandeln, obwohl die Höhe der Steuer eigentlich gesetzlich festgeschrieben ist. » (Heute.at)
Lustbarkeitsabgabegesetze existieren In 4 Bundesländern (B, OÖ, NÖ, St), 4 weitere Landesgesetze (von K, S, T, W) befassen sich bereits mit "Vergnügungssteuern", und auch Vorarlbergs diesbezügliches Landesgesetz kennt keine "Lustbarkeiten" mehr und heißt "Vorarlberger Gesetz über die Erhebung einer Gemeindesteuer vom Aufwand für Vergnügungen".
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