Dein Österreichisches Wörterbuch
Wählerevidenz , die, -, keine
Wählerverzeichnis
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 11.01.2014
Bekanntheit: 100%
Beurteilung: 2 | 3
Kommentar am 11.01.2014
Ein eigenes Gesetz fürs eigene Wort:
A: Duden: Wählerevidenz, die;
Wortart: Substantiv, feminin,
Gebrauch: österreichisch
* »Wählerevidenzgesetz 1973, BGBl. Nr. 601/1973 (WV):
§ 1. (1) In jeder Gemeinde ist eine ständige Wählerevidenz zu führen. Die Wählerevidenz dient als Grundlage für die vor einer Wahl des Bundespräsidenten oder des Nationalrates sowie bei Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen anzulegenden Verzeichnisse.
(2) Die Führung der Wählerevidenz obliegt den Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich. Die Wählerevidenz ist innerhalb der Gemeinden gegebenenfalls nach Regionalwahlkreisen, Ortschaften, Straßen und Hausnummern, wenn aber eine Gemeinde in Wahlsprengel eingeteilt ist, auch nach Wahlsprengeln anzulegen.« usw. usf.
* D: Wählerverzeichnis:
»Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
und zu der Versicherung an Eides statt
Wahlberechtigte können an der Wahl zum Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in
einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind,
werden nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis
eingetragen, sofern sie…« (www.bundeswahlleiter.de)
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