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Wahlkarte , die

Wahlschein; Stimmausweis (CH)


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 11.01.2014

Bekanntheit: 100%

Beurteilung: 2 | 3

Kommentar am 11.01.2014
»Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe. Mit der Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Der notwendige Vordruck (das Wahlkartenkuvert) ist in beiden Fällen der gleiche. Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die im Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen. Bei der Briefwahl kann die Wahlkarte sowohl in Österreich als auch im Ausland dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiterzuleiten. «
www.bmi.gv.at/

D: Wahlschein :
»Wer am Wahltag aus einem wichtigen Grund den ihm zugewiesenen Wahlraum nicht aufsuchen kann, dem wird auf Antrag ein Wahlschein ausgestellt. Außerdem kann unter bestimmten Umständen jemand einen Wahlschein beantragen, wenn er nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der Wahlschein wird auch allen Briefwählern zugestellt. Mit diesem Wahlschein kann der Wahlberechtigte in jedem beliebigen Wahllokal in seinem Wahlkreis wählen. «
www.bundestag.de/ CH Stimmausweis, z.B. »Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt; • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält; • die Stimmzettel nicht im dafür vorgesehenen oder einem privaten Couvert separat zum Stimmausweis verpackt sind«
(.au.ch/de/politik/abstimmungsresultate/)

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Wahlkarte






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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