Dein Österreichisches Wörterbuch
Promulgationsklausel , die
Eingangsformel / Präambel eines Gesetzes oder einer Verordnung
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 10.09.2012
Bekanntheit: 16%
Beurteilung: 2 | 2
Kommentar am 10.09.2012
Erst durch die Promulgation, d.i. die Veröffentlichung,
wird ein Gesetz oder eine Verordnung in Kraft gesetzt.
• Gesetze des österr. Nationalrats beginnen gewöhnlich einfach mit "Der Nationalrat hat beschlossen: ..."
Die Promulgationsklausel eines Landesgesetzes lautet bespielsweise:
RIS:http://tinyurl.com/y8d3uu7c
RIS:http://tinyurl.com/9fe29qe
Gesetze im Internet:http://www.gesetze-im-internet.de/rag_9/eingangsformel.html
oder - aus dem Deutschen Reich -:
Gesetze im internet:http://www.gesetze-im- internet.de/kaeaano/eingangsformel.html
Kommentar am 30.10.2015
Wenn вихрь :-) , ein sehr österreichisches Wort verbannt: "beamtensprache sollte hier keine platz finden" ( du вихрь nix Deitsch?) Dabei kann Ein Nicht-Österreicher kann in Österreich gar kein Beamter werden!
W.F. Czerny und Heinz Fischer, Kommentar zur Geschäftsordnung des Nationalrates… (1982):http://tinyurl.com/grz5qtk
Karl Heinz Auer, Das Menschenbild als rechtsethische Dimension der Jurisprudenz (2005):http://tinyurl.com/hdwp7fw
Stefan Griller, Grundfragen und aktuelle Probleme des öffentlichen Rechts:http://tinyurl.com/hv69wjr
Die Schulgesetze des Bundes (ÖBV 1967):http://tinyurl.com/hnb29js
Die Schulgesetze des Bundes (ÖBV 1967):http://tinyurl.com/hnb29js
Kommentar am 09.02.2022
Buchstabengetreu hat "schnubbel", wie er sich nun nennt, auch diesen Begiff aus der Rechtssprache kopiert. Was für ein Kopf!
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