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verbücherungsfähig

ins Grundbuch, Handelsregister u.ä. eintragbar


Art des Eintrag: Adjektiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 25.12.2011

Bekanntheit: 20%

Beurteilung: 1 | 2

Kommentar am 25.12.2011
Ganz, ganz wundervolles Beamtendeutsch - aber sprachlich falsch: * Verbücherungsfähig ist ein vertragliches Belastungs- und Veräußerungsverbot nur dann, wenn es zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern oder zwischen Eltern und leiblichen Kindern, Adoptivkindern, Pflegekindern und deren Ehegatten oder eingetragenen Partnern vereinbart wird. www.notar.at - [http://tinyurl.com/d8udpc3] * OGH: Enthält der Tauschvertrag die Erklärung seines Vertragspartners, die ihm zukommende Leistung bereits erhalten zu haben, so ist dieser verbücherungsfähig In seinem Beschluss vom 27.06.2006 zur GZ 5 Ob 10/06x hat sich der OGH mit der Frage befasst, ob ein Tauschvertrag verbücherungsfähig ist:.. www.jusguide.at - [http://tinyurl.com/btu97uk] - Adjektiva mit der aktiven Bedeutung von "- fähig" zu bilden, ist eine Mode, die häufig in die Hose geht ('lagerfähig', 'genussfähig', 'strapazierfähig', 'verbücherungsfähig' ), denn 'fähig' bedeutet, etwas tun können, zu etwas in der Lage sein (s. 'arbeitsfähig', 'lebensfähig'). Die Nachsilbe '-bar' hingegen besagt, dass etwas geschehen kann.
Da ein Tauschvertrag bzw. ein Veräußerungsverbot eingetragen werden kann - eintragbar ist -, kann er bzw. es eigentlich nur verbücherbar sein!

Kommentar am 14.02.2017
Dublette 📑 📑 [http://www.ostarrichi.org/word-27377-similar.html] 📑 📑 [http://www.ostarrichi.org/word-19102-similar.html]

Kommentar am 15.02.2017
"Dublette"? Nein, obsolet, s. Änderungen"

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verbücherungsfähig






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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