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Ausgleichszulagenrichtsatz

jährlich festgesetzter für die Sicherung des Lebensunterhalts erforderlicher Betrag


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 11.10.2011

Bekanntheit: 9%

Beurteilung: 1 | 8

Kommentar am 11.10.2011
Nur ein Österr. kann die dt. Sprache derart elegant handhaben! Eine Entsprechung wäre das "Existenzminimum" Der Ausgleichszulagenrichtsatz [2011: € 783,89 für Alleinstehende, € 1175,45 für Ehepaare] ist der jährlich errechnete Mindestbetrag, erforderlich zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Er dient zur Berechnung versch. Leistungen ( Mindestrente, Alimente, Heizkostenzuschuss, Arbeitslosenunterstützung) Eigenartigerweise ist er höher als die "bedarfsorientierte Mindestsicherung", die ja wohl ebenfalls das Existenzminimum sein müsste. ([http://tinyurl.com/6x5lkw3]) *

Durch den Ergänzungsbetrag wird bei einem niedrigeren Grundbetrag das Arbeitslosengeld auf die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes aufgestockt
Partei der Arbeit
*
Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ LandesbürgerInnen erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten
Göttlesbrunn-Arbesthal.gv.at:https://tinyurl.com/ybn3foj8


Kommentar am 11.10.2011
@ "L...." aus Gmünd (?): Falsch, weil "Schön blöd"? "spezifisch österreichisch" ist's aber schon, nicht wahr? @ Salzburger (Tempestas?): Ist das jetzt österreichisches Amtsdeutsch oder nicht? Kapier doch: Der Eintrag, nicht die Schönheit des Wortes, ist zu beurteilen!

Kommentar am 11.10.2011
Wenn was für eine/n Gmünder/in "schön blöd" ist, was heißt das für Restösterreich?

Kommentar am 11.10.2011
Wort des Jahres! AUSGLEICHSZULAGENRICHTSATZ !!!
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Kommentar am 12.10.2011
Ich warte schon.. auf die nächste Ausgleichszulagenrichtsatzanpassungsverhandlung.

Kommentar am 10.11.2011
"Amts- und Juristensprache" ist eine der Kategorien, in die mehrheitlich in Österreich verwendete Wortschöpfungen eingeordnet werden sollen Die Beurteilung "Weg damit - unpassendes Kompositum"(2011-10-20, 06:55:13, angeblich aus Stadt Salzburg) steht am falschen Ort und sollte an diejenigen gerichtet werden, die das österr. Deutsch auf diese Weise erweitern.

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Ausgleichszulagenrichtsatz






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich verwendeten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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