Dein Österreichisches Wörterbuch

Anbringen , das

Anzeige, Antrag etc. an eine Behörde


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 16.01.2011

Bekanntheit: 60%

Beurteilung: 7 | 0

Kommentar am 16.01.2011
Vom Büro für Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten, 2011: "Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Anbringen gemäß § 13 Abs.3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird. Wird der Mangel rechtzeitig behoben, so gilt das Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht."

Kommentar am 17.01.2011
Zum Umbringen! Allgemeines Anbringen
"Anbringen" ist der verfahrensgesetzliche Ausdruck z.B. für Anträge, Anzeigen, Beschwerden oder Mitteilungen, wir verstehen z.B. aber auch Ansuchen um Gewährung einer Förderung darunter.
Sie können bei jeder zuständigen Dienststelle des Magistrates Salzburg Anbringen stellen. Ihr Anbringen wird zentral bei der Poststelle des Magistrates Salzburg angenommen und der zuständigen Dienststelle zugeteilt.
Hinweis: Mit dem Anbringen können auch sonstige Behörden des Magistrates Salzburg erreicht werden.
Soweit in den Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, können Anbringen schriftlich oder, sofern es der jeweilige Fall zulässt, auch mündlich eingebracht werden.
Bei schriftlichen Anbringen kann dies in jeder technischen Form geschehen, welche die Behörde zu empfangen in der Lage ist (z.B. in Papierform, Telefax, Online-Formular).
Ein Anbringen ist nicht deswegen von vornherein unwirksam, weil es nicht unterfertigt ist.


Es folgen auf
[http://tinyurl.com/4lum4fx] und [http://smallurl.de/aa4jiy] noch 9 (neun) weitere "Anbringen". Zum Umbringen!

Kommentar am 17.01.2011
So hilft die Regierung: HELP.gv.at: Anbringen
Der Begriff "Anbringen" wird in der Kommunikation zwischen Behörde und Beteiligten verwendet. Als Anbringen bezeichnet man die Kontaktaufnahme einer Beteiligten/eines Beteiligten mit der Behörde aus eigenem Anlass. Anbringen können Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen sein.
Hinweis: Anbringen können schriftlich, persönlich und telefonisch eingebracht werden.



Kommentar am 29.06.2020

Der Begriff "Anbringen" wird in der Kommunikation zwischen Behörde und Beteiligten verwendet. Als Anbringen bezeichnet man die Kontaktaufnahme einer Beteiligten/eines Beteiligten mit der Behörde aus eigenem Anlass. Anbringen können Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen sein. Hinweis Anbringen können schriftlich, persönlich und telefonisch eingebracht werden.
Oesterreich.gv.at:https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/A/Seite.991004.html


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Anbringen






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich verwendeten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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