Dein Österreichisches Wörterbuch

Firmenbuchauszug , der, -(e)s, Umlaut. -e

Auszug aus dem Handelsregister


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 19.04.2009

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 2

Beispiel am 03.08.2014
«Das Firmenbuch ist eine offizielle Datenbank des Bundesministeriums für Justiz über die Rechtsverhältnisse von registrierten Firmen. Ein Firmenbuchauszug beinhaltet aktuelle Informationen über Firmensitz, Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Satzungen und vieles mehr. Jeder darf die Firmenbuchdatenbank abfragen, sie ist grundsätzlich rund um die Uhr geöffnet. Die Abfrage der Firmenbuchdatenbank (der Firmenbuchauszug) ist kostenpflichtig. Die Verrechnung der Gebühren erfolgt über die Verrechnungsstellen, bei denen sich der Kunde eine Zugangsberechtigung besorgen muss.» [http://www.advokat.at/Advokat-Online/Module/Firmenbuch.aspx]

Beispiel am 03.08.2014
«Unter Angabe der Firmenbuchnummer kann aus der Datenbank ein Firmenbuchauszug abgerufen werden. Dieser Auszug enthält die aktuell eingetragenen Daten. Auf Wunsch können auch inzwischen gelöschte (historische) Daten ausgegeben werden. Einsichtnahme bei Gericht Bei Gericht erfolgt die Einsicht in das Hauptbuch durch Ausdruck der gewünschten Daten aus der Firmenbuchdatenbank (Firmenbuchauszug). Ein Firmenbuchauszugist grundsätzlich persönlich (während der Amtsstunden) anzufordern.» Unternehmensserviceportal www.usp.gv.at

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Firmenbuchauszug






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

Unsere Seite hat auch keine Verbindung zu den Duden-Nachschlagewerken und wird von uns explizit nicht als wissenschaftliches Werk betrachtet, sondern als ein Gemeinschaftsprojekt aller an der österreichichen Sprachvariation interessierten Personen.