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kein Ohrwaschl rühren
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Art des Eintrag: Wendung
Kategorie: Zwischenmenschliches
Erstellt am: 14.04.2009
Bekanntheit: 96%
Beurteilung: 5 | 0
Kommentar am 14.04.2009
[http://salzburg.orf.at/stories/317293/forum/?page=1]
Als Zeuge kann man sich vom Anwalt des Beklagten wie ein Verbrecher behandeln lassen, und der/die RichterIn rührt kein Ohrwaschl.
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