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Überstellungsverlust

Abzug von geleisteten Dienstzeiten bei Laufbahnänderung von Beamten


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Arbeitswelt, Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 04.02.2009

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 2 | 2

Kommentar am 04.02.2009
Überstellung ist die Ernennung zum Beamten einer anderen Besoldungs- oder Verwendungsgruppe. (zumeist eine "Höhergruppierung")

* Beamten, die in eine höherwertige Verwendungsgruppe ("C-,B-,A-Beamte") überstellt werden, ohne die dafür vorgesehenen Erfordernisse zu besitzen (Reifeprüfung, Hochschulabschluss), werden bei der Gehaltsermittlung sowie bei der Neuberechnung des Vorrückungsstichtages tatsächliche Dienstjahre abgezogen: 2 Jahre bei fehlender Matura, 4 Jahre bei fehlendem Hochschulstudium.[http://tinyurl.com/83jayq9]

* Wird eine Lehrperson in eine höhere Verwendungsgruppe überstellt, so wird ihr seine (sic!) in der bisherigen Verwendungsgruppe anrechenbare Gesamtdienstzeit in der neuen Verwendungsgruppe nicht voll angerechnet, sondern folgender Überstellungsverlust abgezogen...
[http://tinyurl.com/7srcq9v]

Kommentar am 05.03.2020
Kategorie: Historisch - allerdings erst seit 2015! Etwas Ähnliches heißt jetzt anders:

Mit der Besoldungsreform 2015 eng verbunden sind die neuen, zu Beginn höheren Gehaltsansätze. Damit werden keinerlei Ausbildungszeiten oder sonstige Zeiten mehr angerechnet. Vielmehr sind diese mit den neuen Gehaltsansätzen bereits pauschal abgegolten Diese Systematik machte die Einführung eines neuen Rechtsinstitutes notwendig, das Ähnlichkeiten mit dem früheren Überstellungsverlust hat – der Vorbildungsausgleich.
FCG BMHS OÖ: http://www.derstandpunkt.org/besoldung/vorrueckung


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Überstellungsverlust






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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