Dein Österreichisches Wörterbuch

Kommassierung , die, --, -en

Flurbereinigung, Arrondierung, Kommassation


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 13.12.2008

Bekanntheit: 8%

Beurteilung: 1 | 8

Kommentar am 13.12.2008
7.8.2014: Der ursprünglich hier stehende Kommentar wurde wie so viele andere meiner Erstkommentare mit Erläuterung und Beispielen von fremder Hand willkürlich gelöscht. Immerhin hat man wenigstens den Eintrag stehengelassen. Ersatz: DUDEN-RS, Mannheim 1986: "Kommassierung bes. österr. für: Kommassation" Wikipedia: "Unter Zusammenlegung (ugs. Kommassierung) versteht man in Österreich jene planmäßige und unter Leitung und Anordnung der Agrarbehörde erfolgende Flurneuordnung, deren sinngemäße Entsprechung man in Deutschland Flurbereinigung bezeichnet: Eine Veränderung der Flurgestaltung und -einteilung mit dem Ziel, sie den modernen landwirtschaftlichen Erfordernissen anzupassen. Die Bevölkerung in Österreich kennt diesen Vorgang weitgehend (noch) unter dem Begriff „Kommassierung“, obwohl das Wort in den einschlägigen Gesetzen nicht mehr vorkommt."

Kommentar am 14.12.2008
wenn der entsprechende Wikipedia-Artikel wirklich wahr ist, dann ist´s österreichisches Amtsdeutsch, der Duden verschweigt diesen Umstand.

Kommentar am 07.08.2014
Die Presse (14.07.2012): «Bauernaufstand im Waldviertel. [...]In Moniholz herrscht nämlich dicke Luft. Grund für den Aufstand einer Gruppe von Bauern ist ein sogenanntes Zusammenlegungsverfahren, in der Fachsprache auch Kommassierung genannt. Stark vereinfacht gesagt, wirft die Behörde kleinräumig strukturierte und in privatem Eigentum stehende Äcker, Wälder und Wiesen in einen Topf, zieht neue Grenzen und verteilt die so entstandenen größeren und zusammenhängenden Flächen wieder an die beteiligten Bauern.»[http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1265060/print.do]

Kommentar am 28.05.2016
So geht's, wenn ein österr. Rechtswort - "Kommassation" - selbst für Fachleute so befremdlich ist, dass man vom dazugehörigen Verb eine neues, einfacheres Hauptwort bildet - "Kommassierung" - und dieses dann aus der offiziellen Amtssprache hinausfliegt: Die "Kommassierung" ist in österr. Gesetzestexten nicht mehr enthalten, denn sie wurde dort durch die simple " Zusammenlegung" ersetzt - werden aber Grundstücke zusammengelegt, spricht der österr. Bildungsbürger weiterhin stets von einer Kommassierung. Kehrt also eines Tages auch die Kommassation nach Österreich zurück? Meyers Großes Konversationslexikon definiert diese vor einem Jahrhundert:

Kommassation (lat.), in Ö s t e r r e i c h die Zusammenlegung der in einer Flur zerstreut umherliegenden Grundstücke eines Eigentümers in größere zusammenhängende Flächen. Vgl. Flurregelung, S. 729.
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 327:http://www.zeno.org/nid/20006917585
DUDEN hingegen gibt keinerlei Hinweis mehr auf die einstige Selbstverständlichkeit im k.k. Österreich, wohl deshalb, weil sich das beglückende Fremdwort sowohl in den deutschen Spezialistengebrauch, als auch in die internationalen Übersetzungen eingeschlichen hat:
6. Ist es erforderlich den Liegenschaftsblatt der Antragstellung auf Vermögensrestitution beizufügen, wenn die Grundstückzusammenlegung (Kommassation) des Grundstückes durchgeführt wurde (Grundstückszusammenlegungsbestätigung erhalten)
Republik Serbien, Agentur für die Restitution:http://www.restitucija.gov.rs/ger/najcesca-pitanja.php


Kommentar am 28.05.2016
Das Nomen "Kommassierung" ist österreichisches Standarddeutsch für eine "Grundstückszusammenlegung" (mit Genitiv-s Standard in at). Standard in at und de: die Flurbereinigung, die Kommassation Standard in ch: die Güterzusammenlegung, die Grundstückzusammenlegung, die Arrondierung, die Güterregulierung (VWB)

Kommentar am 28.05.2016
@Oberhaenslir: Beende bitte deine Beurteilungen dessen, was und was nicht österreichischer Standard ist und was richtig oder falsch ist. Erheb dich doch bitte nicht auch noch über unseren Obersten Gerichtshof! Zu deiner Behauptung des "Genitiv-s als österr. Standard bei der Grundstückzusammenlegung: Hier sind ein paar gegenteilige Komposita ohne dieses Fugen-s:
Dem § 11 der Haupturkunde (zu diesem Begriff siehe Anhammer, Das Verfahren der Grundstückzusammenlegung[3] 8 Anm. 6 zu § 21 nö. FlVfLG 1975) betreffend das Zusammenlegungsverfahren D, die bereits dem Erstgericht vorlag, ist zu entnehmen, dass …
Oberster Gerichtshof, Entscheidungstext Geschäftszahl 5Ob48/82 v. 09.11.1982:http://tinyurl.com/gv3v3d2
Ganz entscheidungswesentlich für die fachliche Richtigkeit der gutachterlichen Schlussfolgerungen einer Unzulässigkeit der beantragten Grundstückzusammenlegung erweisen sich auch ausdrückliche Vorgaben im örtlichen Raumordnungskonzept selbst.
Landesverwaltungsgericht Tirol Erkenntnis Geschäftszahl LVwG-2015/39/0414-2 v. 14.07.2015:http://tinyurl.com/jt9opl4
Am 30. Januar 1929 wird die Kommassation (Grundstückzusammenlegung) in Gramatneusiedl abgeschlossen
Univ. Graz, Die Arbeitslosen von Marienthal:http://agso.uni-graz.at/marienthal/chronik/01_1929.htm
Anzeigenpflichtige Bauvorhaben […] Grundstückzusammenlegung, Antrag an Gemeinde, Antrag an Vermessungsamt Baden
Gemeinde Brunn am Gebirge:http://tinyurl.com/htqfcze


Kommentar am 04.06.2016
Krampuslauf ? Dec.2008 +2 von JoDo Jul.2014 -1 von geldtasche Sep.2014 -1 von Leisita Kommassierung 1984 - 2000
Auf Grund eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom 28. April 1984 wurde mit Verordnung Zl V/1-384/3-1984 der Bgld. Landesregierung am 30. August 1984 das Kommassierungsverfahren Neuberg eingeleitet. Ziel der Kommassierung war die Beseitigung der Kleinflächen, Schaffung von baureifen Hausplätzen und eines zeitgemäßen Wegenetzes, sowie die Verwirklichung von Gemeindeprojekten.
Neuberg / Nova Gora, Bgld:http://www.neuberg-bgld.at/gemeinde/index.php/gemeinde/chronik/kommassierung


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Kommassierung






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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