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Landesrat , der, -es, Umlaut+-e

Minister eines österr. Bundeslandes


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 09.06.2008

Bekanntheit: 25%

Beurteilung: 2 | 2

Kommentar am 09.06.2008
Landesrat : Bundesrat : Nationalrat Ein Landesrat ist nur eine Person, Bundesrat eine Person oder ein Kollegium, vgl. Eintrag "Bundesrat" Nationalrat ist nur ein Kollegium, aber umgangssprachlich falsch auch für eine Person gebraucht

Kommentar am 20.10.2017
Anstelle des "verbannten" Kommentars:

So wurde im Jahre 2000 der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) mit Hilfe der Stimmen der grünen Mandatare, die jedoch selbst keinen Landesrat stellten, in sein Amt gewählt. In den 1990er Jahren war die FPÖ im burgenländischen Landtag ausreichend stark vertreten, um einen Landesrat in die Landesregierung entsenden zu können. Jedoch beschnitten SPÖ und ÖVP, die damals im Landtag zusammenarbeiteten, den Zuständigkeitsbereich dieses Regierungsmitgliedes, der dann im nicht allzu bergigen Burgenland als „Seilbahn-Landesrat t“ in die Geschichte einging.
Wikipedia:https://de.wikipedia.org/wiki/Landesregierung_(%C3%96sterreich)


Kommentar am 20.10.2017
Wo der Begriff "Landesrat" auch in Deutschland existiert, ist er entweder ein Ehrentitel wie in Schleswig-Holstein oder aber ein Gremium, nicht eine Person, z.B.
ist der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung ein Netzwerk all jener staatlichen und nichtstaatlichen Behörden, Einrichtungen und Organisationen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund ihrer fachlichen Zuständigkeit bzw. ihrer gesellschaftlichen oder privaten Initiative auf Landesebene auf dem Gebiet der Kriminalprävention engagieren.
Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern:http://www.kriminalpraevention-mv.de/Landesrat/
Ein „Landrat“ jedoch ist der oberste Beamte eines deutschen Landkreises und entspricht in etwa einem österr. Bezirkshauptmann.

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Landesrat






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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