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Straferkenntnis , das, -es, -se-

Strafurteil einer Behörde (ähnlich einem Bußgeldbescheid nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz)


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 08.06.2008

Bekanntheit: 48%

Beurteilung: 3 | 5

Kommentar am 09.06.2008
Ob tatsächlich auf richterlich beschränkt, weiß ich nicht. Aber dass der sächliche Artikel in diesem Fall richtig ist, das weiß ich bestimmt. Schön, wieder jemand so Sorgfältigen dazubekommen zu haben. Danke.

Kommentar am 06.07.2011
Überwiegend als Strafe für Vergehen im Strassenververkehr bekannt (mir).

Vergleichbar in dem Falle für D : Bußgeldbescheid

Mit Geld Buße tun, einem unerlaubten Vegehen mit Geld Ausgleich schaffen?
Ein Fall für Martin Luther *g

Kommentar am 06.07.2011
Was ist ein Straferkenntnis?

Das Straferkenntnis ergeht nach Durchführung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens bzw. nachdem gegen eine Strafverfügung Einspruch erhoben wurde.
ÖAMTC:https://tinyurl.com/yb8p7vdo
Wird also beispielsweise gegen eine polizeiliche Strafverfügung (D: "Bußgeldbescheid") Einspruch erhoben, findet ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren mit Rechtfertigungsmöglichkeit des Beschuldigten statt, das entweder durch Verfahrenseinstellung oder durch Erlassung eines Straferkenntnisses mit Spruch, Begründung und Rechtsmittelbelehrung endet. Ein Straferkenntnis wird also erlassen
° wenn der Einspruch gegen eine Strafverfügung abgelehnt wird,
° oder die Voraussetzungen für eine Strafverfügung nicht vorliegen. Ein mögliches Rechtsmittel gegen ein Straferkenntnis ist die Anrufung des zuständigen Unabhängigen Verwaltungssenates. Beispiel:
Der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol entscheidet durch sein Mitglied NN über die Berufung des Herrn XY gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X wie folgt: [...] Der Spruch des Straferkenntnisses wird insoferne korrigiert, als die Verhängung der Geldstrafe gemäß § 9 der Verordnung des Landeshauptmannes [...] betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten (Tierkörperverwertung), verhängt wird [...]
UVS Tirol, Entscheidung v. 19.02.2002, RIS-Dokument:https://tinyurl.com/ycgbxkeu


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Straferkenntnis






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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