Dein Österreichisches Wörterbuch
Straferkenntnis , das, -es, -se-
Strafurteil einer Behörde (ähnlich einem Bußgeldbescheid nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz)
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 08.06.2008
Bekanntheit: 48%
Beurteilung: 3 | 5
Kommentar am 09.06.2008
Ob tatsächlich auf richterlich beschränkt,
weiß ich nicht. Aber dass der sächliche Artikel in diesem Fall richtig ist, das weiß ich bestimmt. Schön, wieder jemand so Sorgfältigen dazubekommen zu haben. Danke.
Kommentar am 06.07.2011
Überwiegend als Strafe für
Vergehen im Strassenververkehr bekannt (mir).
Vergleichbar in dem Falle für D : Bußgeldbescheid
Mit Geld Buße tun, einem unerlaubten Vegehen mit Geld Ausgleich schaffen?
Ein Fall für Martin Luther *g
Kommentar am 06.07.2011
Was ist ein Straferkenntnis?
ÖAMTC:https://tinyurl.com/yb8p7vdo
° wenn der Einspruch gegen eine Strafverfügung abgelehnt wird,
° oder die Voraussetzungen für eine Strafverfügung nicht vorliegen. Ein mögliches Rechtsmittel gegen ein Straferkenntnis ist die Anrufung des zuständigen Unabhängigen Verwaltungssenates. Beispiel:
UVS Tirol, Entscheidung v. 19.02.2002, RIS-Dokument:https://tinyurl.com/ycgbxkeu
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