Dein Österreichisches Wörterbuch
Biennalsprung , der, -s, Umlaut+-e
Erreichen der nächsten Besoldungs- bzw. Entgeltstufe im 2-Jahres-Rhythmus
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Arbeitswelt, Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 08.06.2008
Bekanntheit: 36%
Beurteilung: 5 | 5
Kommentar am 10.02.2012
• Der Vorsitzende der Bundesvertretung Wirtschaftsverwaltung, Herr Robert Neunteufel, wehrt sich vehement gegen die Vorgangsweise, täglich den beunruhigenden Meldungen bezüglich des Öffentlichen Dienstes ausgesetzt zu sein. […] Arbeitsplatzsicherheitsabgaben und Streichen eines Biennalsprunges sind für alle KollegInnen im Grunde abzulehnen. (DER STANDARD.at , 26.1.2012) [http://tinyurl.com/73erz7x]
• Posting auf Lindeonline.at (26..2.08, 10:32):Also meines Wissens nach gibt es im KV-Handel-Angestellte keinen Biennalsprung.
Nur wenn sich die Tätigkeit ändert, ändert sich auch die Verwendungs-/Berufsgruppe für den/die Handelsangestellten.
Sehr wohl gibt es allerdings die jährliche Weiterrückung in den Berufsjahren [http://forum.lindeonline.at/viewtopic.php?f=15&t=1543]
Kommentar am 10.02.2012
Biennialsprung..
kommt auch vor, aber selten. Was ist sprachlich richtiger/logischer?
Kommentar am 11.02.2012
"Biennial-"? - Durch "Vokalschwächung"
wird durch das -i- in den Bestimmungswörtern bi-, tri- mill(e) bei der Zusammensetzung das A- in lat. 'annus" 'Jahr' zu -E-, daher Bi-, Tri-, Millennium.
Adjektiva zu 'annus' aber sind 'annuus' und später auch 'annualis', neutr. 'annuale' ,
und dazu wieder wurde entsprechend dem Bi-ennium 'bi-ennalis', neutr. 'bi-ennale' gebildet. Da ist kein -i- in der Endung.
Zu finden ist das Wort hier: [http://tinyurl.com/7jnjk7t]
„Biennale“ kann „das Zweijährige“ oder „das Zweijährliche“ bedeuten (vgl. quinquennalis, -e: 1. alle fünf Jahre geschehend, 2. fünf Jahre dauernd - [http://www.zeno.org/Georges-1913/A/quinquennalis.]
Auch im Italienischen hast du 'biennale': 1. zweijährig 2. Zweijahres-(Pons Wb.)
, daher auch der Name „Biennale“ für Kunstveranstaltungen im 2-Jahres-Rhythmus (in Venedig usw.).
Die Form „Biennial-“ hat also keine wirkliche Berechtigung.
Kommentar am 19.09.2016
Was soll das Löschen der Beispiele? Wieso verhinderst du, dass andere etwas erfahren? Willst du gemein gegenüber anderen sein?
Kommentar am 05.03.2020
Aus einem KOLLEKTIVVERTRAG über die Zeitvorrückung in der Verwendungsgruppe, abgeschlossen zwischen einer Reihe von Fachverbänden der Wirtschaftskammer und dem ÖGB:
Propak.at: https://tinyurl.com/qvejrer
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