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Landesschulrat , der, -(e)s, Umlaut+-e

Oberste Schulbehörde eine Bundeslandes


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 01.06.2008

Bekanntheit: 90%

Beurteilung: 4 | 5

Kommentar am 02.06.2008
Landesschulrat Präsident/in des Landesschulrats (in Wien "Stadtschulrat") eines Bundeslandes ist der jeweilige "Landeshauptmann"(in Wien der Bürger- und Bürgerinnenmeister oder die Bürger- und Bürgerinnenmeisterin), der (oder die, da es den Titel "Landeshauptfrau" derzeit nicht gibt) einen "Amtsführenden Präsidenten" oder eine "Amtsführende Präsidentin" bestellt. Den Landesschulräten (in Wien dem Stadtschulrat) sind die Landes- (in Wien die Stadt-)schulinspektoren und -inspektorinnen für die verschiedenen Schultypen sowie Fachinspktoren und Fachinspektorinnen für manche Fächer zugeteilt, die gelegentlich den Unterricht stören. Während der Landesschulrat eine Behörde ist. ist ein Schulrat und ein Oberschulrat eine Person (Ehrentitel für verdiente Pflichtschullehrer bzw. Pflichtschulleiter und Fach-/Werkstättenlehrer an mittleren und höheren Schulen)

Kommentar am 04.06.2016
Möglicherweise werden auch "Rachebewertungen des Spitzen- und Vorreiters" einmal Geschichte sein! Sep.2014 -1 von Leisita 27.Mar. +1 von A-1989+D Das las man 2008:

Aus für Landesschulrat in Sicht Die Verwaltungsreform des Bundes, wie sie die Koalitionsverhandler von SPÖ und ÖVP planen, bringt im Land einen tiefen Einschnitt: Der Landesschulrat soll abgeschafft werden, neue Bildungsdirektionen länderweise alle Schul-Kompetenzen vereinigen.
Kronenzeitung (10.11.2008):http://tinyurl.com/j3qqsef


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Landesschulrat






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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