Dein Österreichisches Wörterbuch

Kommissionierung , die, --, -en

Bauabnahme (öffentlich rechtlich)


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 18.05.2008

Bekanntheit: 90%

Beurteilung: 2 | 3

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Kommentar am 07.08.2014
Die Wikipedia-Definition verblüfft wohl die meisten österr. Häuslbauer: «Kommissionierung ist das Zusammenstellen von bestimmten Teilmengen (Artikeln) aus einer bereitgestellten Gesamtmenge (Sortiment) aufgrund von Aufträgen. Dabei kann es sich um einen Kundenauftrag oder auch um einen Produktionsauftrag handeln. Der Mitarbeiter, der den Auftrag zusammenstellt, wird als Kommissionierer, Picker oder Greifer bezeichnet.» und auch DUDEN onlike sagt kurz und bündig nichts wie: "Bedeutung: Prüfung von Bestellvorgängen" Andersherum dürfte bei den Verfassern des Obigen der folgende Text ein gewisses Verwundern auslösen: «Der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol entscheidet durch sein Mitglied Dr. Ines Kroker über die Beschwerde der XY GmbH, vertreten durch die XY Rechtsanwalt GmbH, XY-traße 1, B., wegen der Kommissionierung in den Räumlichkeiten der XY GmbH, „XY“ in R. am 16.05.2012 von 23.38 Uhr bis zum 17.05.2012 um ca 04.00 Uhr durch Organe der Bezirkshauptmannschaft Kufstein, wie folgt: Gemäß § 67a Abs 1 Z 2 iVm § 67c Abs 1 und 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) wird die Beschwerde, dass „die überfallsartige Kommissionierung der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 16.5.2012 um 23.38 Uhr bis 4 Uhr morgens betreffend XY GmbH in deren Räumlichkeit „XY“ rechtswidrig war“, als unbegründet abgewiesen.» (Anm.: Die Räumlichkeit „XY“ ist eine Kellerdiskothek)

Beispiel am 07.08.2014
Die Autoren der „Kommissionierungs“-Artikel in WP und Duden würden sich vielleicht auch über die Genugtuung wundern, die in der folgenden Meldung bemerkbar ist: «Nach der ersten Kommissionierung des Platzes durch Schiedsrichter Christian Harkam kam es zum Ergebnis, dass der Platz hart, aber bespielbar ist. Um 16:45 Uhr kommt es zur nächsten Kommissionierung. Der Platz muss lt. Schiedsrichter jetzt vom Schnee befreit und die Torräume müssen verbessert werden. Demnach kann man davon ausgehen, dass das Spiel RZ Pellets WAC vs. FK Austria Wien heute um 18:30 Uhr stattfinden wird.» Ähnlich wie Bauten und Betriebsstätten erst nach einer Kommissionierung legal benützbar sind, werden auch Sportanlagen ""kommissioniert", und da gibt es strenge «Richtlinien für die Kommissionierung von Sportplätzen Der jeweilige Verein ist verpflichtet, die Kommissionierung der für Meisterschaftsspiele herangezogenen Sportplätze beim WFV zeitgerecht vor Aufnahme des Spielbetriebes zu beantragen. Grundlage für die Klassifizierung der Spielflächen ist das Ergebnis der Kommissionierung. Ein Spielfeld, das nicht den einschlägigen Bestimmungen (Größe, Markierung, Zustand der Spielfläche, Abmessungen der Tore und dergleichen bzw. wenn die Sicherheit der Spieler oder Schiedsrichter nicht gegeben ist) entspricht, kann nach Erfüllen der Auflagen (Behebung der Mängel) innerhalb einer angemessenen Frist neuerlich kommissioniert werden. Der Verein hat schriftlich mitzuteilen, dass die vorgeschriebenen Arbeiten und Auflagen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Der WFV stellt allein nach durchgeführter Kommissionierung die Spielfähigkeit fest und entscheidet, bis zu welcher Klasse/Liga der betreffende Platz für Bewerbsspiele zugelassen wird....» (www.wfv.at)

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Kommissionierung






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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