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Arbeitnehmerveranlagung (früher:Steuerausgleich) , die, -, -en

Steuerausgleichsantrag für Unselbständige und Rentner


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 19.01.2008

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 0

Kommentar am 19.01.2008
Hier leider falsche Übersetzung...

Kommentar am 30.01.2008
Meli, warum meinst du, daß das falsch übersetzt sei?

Kommentar am 30.01.2008
Hallo Ricki ! In Deutschland nennt sich diese Sache kurz und knapp - Einkommenssteuererklärung. Früher auch Lohnsteuerausgleich. (entsprechend verschiedener Kriterien). Jetzt gibt es nur noch diese eine Bezeichnung für Beides. Sie gilt für Unselbständige und Rentner gleichermaßen. Beide geben darin ihre Einnahmen aus Lohn, Pension, Kapitalerträge, Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung, Unkosten z. B. durch die Arbeit entstanden, Mütter können Freibeträge für Alleinerziehung geltend machen, verschiedene Absetzmöglichkeiten wie Spenden für mildtätige, religiöse und gemeinnütze Zwecke, Spenden an Parteien uvm. Nach Abzug aller verwertbaren Zahlen ergibt sich am Ende das "zu versteuernde Einkommen". Dies wird dann anhand einer vorgegebenen Tabelle abgezogen. Wurden im Steuerjahr zuviel Steuer vom Lohn entnommen/abgeführt erfolgt eine Steuerrückzahlung. Im Gegenfalle eine Forderung, die recht schnell ! zu begleichen ist. Dies nur eine "Schnellübersicht", es gibt unzählige weitere Eintragungsmöglichkeiten! Lieben Gruß - meli - Hoffe, Dir damit geholfen zu haben, dafür sind wir ja gern da !

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Arbeitnehmerveranlagung (früher:Steuerausgleich)






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich verwendeten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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