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Sponsion , die, -, -en

Feier zur Verleihung eines akademischen Titels


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 15.06.2005

Bekanntheit: 90.625%

Beurteilung: 57 | 5

Herkunft am 15.06.2005
Herkunft: lat. sponsio=Gelöbnis

Kommentar am 05.02.2007
Sponsion: bezeichnet in Österreich die Verleihung des akademischen Grades eines Magisters, einer Magistra (Abk. Mag. bzw. Mag.a) oder eines Diplomingenieurs (Abk. DI oder Dipl.-Ing.).
Voraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss eines Diplomstudiums oder eines Magisterstudiums an einer Universität mit der Diplomprüfung und das Verfassen einer Magister- oder Diplomarbeit. Der Titel wird durch einen vom Rektor oder von dem für die Lehre zuständigen Vizerektor der Universität ausgestellten Sponsionsbescheid verliehen. Üblicherweise wird die Sponsionsurkunde im Rahmen einer akademischen Feier in festlichem Rahmen überreicht.
Die formalen Fragen zur Sponsion sind im österreichischen Universitätsgesetz 2002 geregelt (insbesondere § 87).
Die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors wird als Promotion bezeichnet.
[http://de.wikipedia.org/wiki/Sponsion]

Kommentar am 01.02.2016
@Russi:Die Erklärung gehört korrigiert! Nicht die Feier, sondern der Hochschulabschluss (Verleihung eines akad. Diplom-Grades, Graduierung) ist die Sponsion.

Ca. 2 Wochen nach der letzten Prüfung liegt der Sponsionsbescheid am Schalter 5 der Studien- u. Prüfungsabteilung (amtl. Lichtbildsausweis notwendig) zur Abholung bereit und Sie sind mit der Übernahme des Bescheides „DoktorIn der gesamten Zahnheilkunde“ Ein würdiger Abschluss des Studiums ist die „akademische Feier“. Diese hat nichts mehr mit der eigentlichen Sponsion zu tun, sondern stellt den Festakt einer Sponsion dar.
MedUni Wien:http://www.meduniwien.ac.at/homepage/content/studium-lehre/studienangebot/n203/vor-der-z-sip-6-abschluss-des-studiums/
Üblich war es, als "Sponsion nur die Verleihung des Magister-Grades zu bezeichnen, Techniker "graduierten" zum Dipl.Ing. oder wurden graduiert, zum Doktor hingegen wird man promoviert oder - umgangssprachlich und inhaltlich sehr ungenau - promoviert man.

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Sponsion






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich verwendeten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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