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Typenschein , der
KFZ - Brief
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Technische Begriffe
Erstellt am: 06.07.2007
Bekanntheit: 83%
Beurteilung: 66 | 0
Kommentar am 06.07.2007
Besitzanzeigendes Dokument über ein Auto. -sh-
Kommentar am 14.11.2007
Aktualisierung/ Erweiterungsinfos dieses Wortes..
Aus EU - Richtlinien entnommen habe ich, das der Typenschein nun umbenannt wurde als Zulassungsbescheinigung 2. Dieser erfüllt die gleichen Voraussetzungen wie der ehemalige Typenschein. Sein Hauptsinn besteht darin, den Besitz des Fahrzeuges anzuzeigen und ist nicht mitzuführen. -sh-
Kommentar am 23.07.2015
Eigentumsanzeigend, nicht besitzanzeigend. Ein wesentlicher juristischer Unterschied. (Bin selbst kein Jurist).
Bei amtlichen Bezeichnungen könnte man natürlich philospohieren, ob das sprachliche Unterschiede sind, aber andererseits würde sich auch bei einer amtlichen Umbenennung die Bezeichnung "Typenschein" die nächsten Jahrzehnte im Sprachgebrauch halten.
Kommentar am 09.02.2017
3x vorhanden
Ureintrag:💎
[http://www.ostarrichi.org/word-10400-similar.html]
Doppeleinträge:❗
1⃣ :[http://www.ostarrichi.org/word-24195-similar.html]
2⃣ [http://www.ostarrichi.org/word-24196-similar.html]
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