Thema: Sinn oder Unsinn "amtswegiger Verständigung"?

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Sinn oder Unsinn "amtswegiger Verständigung"?
17.12.2012 von

Sinn oder Unsinn "amtswegiger Verständigung"?
17.12.2012 von System1

Wenn ich schreibe bemühe ich mich so zu formulieren, dass mich möglichst viele Menschen verstehen. Das erwarte ich auch und vor allem von Behörden.

Im englisch-sprachigen Bereich gibt die http://en.wikipedia.org/wiki/Plain_English_Campaign einige einfache Tipps http://www.plainenglish.co.uk/files/howto.pdf :

[list:f2d5guvj][*:f2d5guvj]Kurze Sätze bauen.[/*:m:f2d5guvj]
[*:f2d5guvj]Aktive Verben benutzen.[/*:m:f2d5guvj]
[*:f2d5guvj]Wenig bekannte Wörter durch gängige Wörter ersetzen.[/*:m:f2d5guvj]
[*:f2d5guvj]Aufzählungen zur Gliederung von Informationen verwenden.[/*:m:f2d5guvj][/list:u:f2d5guvj]

Als Auslandsösterreicher erhalte ich gelegentlich Post vom Österreichischen Generalkonsulat. Die dort verwendete Amtssprache wundert mich immer sehr. Sie klingt für mich altmodisch und ist für Nicht-Muttersprachler schwer verständlich.

Da Deutsch meine Muttersprache ist und ich in Österreich aufgewachsen bin, verstehe ich diese Sprache. Meine ebenfalls deutschsprachigen Freunde dagegen haben dabei schon deutliche Schwierigkeiten. Noch schwerer tun sich die, die zwar sehr gutes Deutsch sprechen, aber eine andere Muttersprache haben.

Ein aktuelles, kleines Beispiel: "Der Wahlberechtige erhält sodann eine amtswegige Verständigung."

Hier könnte der Schreiber:

[list:f2d5guvj][*:f2d5guvj]Den Leser mit "Sie" ansprechen. Diese Mitteilung haben nur Wahlberechtigte erhalten.[/*:m:f2d5guvj]
[*:f2d5guvj]Ein aktives Verb verwenden.[/*:m:f2d5guvj]
[*:f2d5guvj]Das altmodisch klingende "amtswegig" weglassen. Hier ist klar, dass ich eine offizielle Mitteilung der Behörde erhalte und keinen Brief meiner Oma.[/*:m:f2d5guvj]
[*:f2d5guvj]"Verständigung" durch einen klareren Begriff ersetzen. Eine "Verständigung" kann sich auch auf die Qualität einer Telefonverbindung oder das Erreichen eines Kompromisses beziehen.[/*:m:f2d5guvj][/list:u:f2d5guvj]

Zum Beispiel: "Wir informieren Sie dann schriftlich."

Mich interessiert warum Behörden eine eigene Amtssprache benutzen.

[list:f2d5guvj][*:f2d5guvj]Handelt es sich bei der Amtssprache um eine erhaltenswerte Sprachkultur?[/*:m:f2d5guvj]
[*:f2d5guvj]Kann mit verständlicherer Sprache nicht eindeutig genug formuliert werden?[/*:m:f2d5guvj]
[*:f2d5guvj]Sollen Ungebildete oder Ausländer den Text nicht verstehen?[/*:m:f2d5guvj]
[*:f2d5guvj]Kennen die Verfasser nur ihre Amtssprache?[/*:m:f2d5guvj]
[*:f2d5guvj]Ist den Verfassern egal wie viele Leser sie verstehen?[/*:m:f2d5guvj][/list:u:f2d5guvj]

Amtssprache / Amtsdeutsch / Kanzleistil
20.12.2012 von System1

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Als 'Amtssprachen' werden in der Verfassung eines Staates die Sprachen bezeichnet, welche die Staatsorgane benützen müssen. Die Schweiz hat 4 'Landessprachen': Deutsch, Französisch, Italienisch und Romanisch. 3 davon sind 'Amtssprachen': Deutsch, Französisch und Italienisch.

Unter 'Amtsdeutsch' versteht man eine speziell förmliche Ausdrucksweise im Schriftverkehr vieler Behörden und Verwaltungen. Es dient zur begrifflich genauen Formulierung von Sachverhalten. Begriffe aus Gesetzen und Verordnungen werden unverändert übernommen; man muss diese also kennen. Im Amtsdeutsch können auch unnötig gestelzte Formulierungen vorkommen.

Als 'Kanzleistil' bezeichnet man einen sprachlich geschraubten Schriftverkehr von Behörden und Anwälten.

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Re: Sinn oder Unsinn "amtswegiger Verständigung"?
20.12.2012 von System1

Danke für die Korrektur. Ich formuliere meine Frage daher um:

Warum benutzen Behörden "Amtsdeutsch" und "Kanzleistil"?

Eindeutigkeit spielt sicher eine wichtige Rolle. Für mein Empfinden schießen Behörden hier oft weit über das Ziel hinaus. Warum "Der Wahlberechtige erhält sodann eine amtswegige Verständigung" wenn "Wir informieren Sie dann schriftlich" im vorliegenden Fall die gleiche Bedeutung hat?

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Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich verwendeten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
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