Thema: Die Abkürzung "eh."

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Die Abkürzung "eh."
30.03.2021 von User52c5cE9b

Nichtösterreicher stolpern in elektronischer Korrespondenz über die Abkürzung "eh.", angeblich für "eigenhändig". Offenbar soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass der Absender die E-Mail selbst geschrieben, aber nicht rechtsgültig signiert hat, was bei elektronischer Kommunikation bekanntermaßen nicht so einfach ist. Ein Äquivalent dazu ist mir in Deutschland nicht bekannt, der genaue Sinn erschließt sich auch nicht, denn für die Authentizität könnte man höchstens die Absenderadresse heranziehen, die natürlich genauso gefakt sein kann wie die Abkürzung "eh." im Text. Vielleicht kann jemand in diesem Forum genauer erklären, warum es diese Abkürzung gibt und warum man sie nicht einfach weglässt.

04.04.2021 von Koschutnig

Der Eintrag "e.h. = eigenhändig, m.p." ist bereits seit Mai 2008 vorhanden und hat nach 3 positiven Bewertungen eigenartigerweise 5 negative erhalten.

04.04.2021 von Pernhard

e.h. bei einem Namen in einer Abschrift soll zeigen, dass im Original an dieser Stelle eine handgeschriebene ("eigenhändige") Unterschrift existiert. In der jetzigen Kommunikation trifft es allerdings immer seltener zu, dass ein Originalschreiben mit Unterschrift überhaupt existiert, also meint der Schreiber mit dem elektronischen e.h. bei seinem Absendernamen, dass an dieser Stelle seine Unterschrift des Senders stehen sollte. Warum man dies nicht einfach weglässt, kann ich allerdings nicht erklären.

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Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
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