Thema: Gesperrte Kommentare und Copyright

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Gesperrte Kommentare und Copyright
27.10.2017 von Russi-4

Habe mir einige der gesperrten Kommentare angesehen und etliche wieder freigeschaltet und andere auch gleich gelöscht.

Was mir dabei aufgefallen ist:

Sperren von Kommentaren: Diese Funktion ist nur für Kommentare die entweder beleidigend oder eine mögliche Copyrightverletzung darstellen. Alle anderen Kommentare sind NICHT zu sperren.

Kommentare und Quellen: Kommentare sollen hauptsächlich die eigene Verwendung des Wortes oder nützliche Hinweise zur Entstehung oder zum Gebrauch enthalten. Zitate und andere Quellen können angegeben werden WENN das zum Verständnis beträgt aber bitte mit Augenmasssss!

Kommentare und Copyright: Wenn man auf externe Quellen oder Zitate verweist, dann MAXIMAL 2-3 Sätze der Quelle oder des Zitats und auch nur dann, wenn es nicht eine "besondere" Formulierung ist. Alles darüber hinaus unterlassen - man kann auch einen Link auf die Quelle einfügen.

Wer Lust und Laune hat, kann ja mal bei Karl Valentin und Copyright nachlesen. Gerade Zitate von lebenden Personen findet man überall - das ändert aber nichts daran, dass man diese nicht einfach übernehmen kann. Also bitte sehr gemäßigt mit solchen Textteilen im Wörterbuch.

Übrigens hatten wir das auf Ostarrichi schon wegen eines Kommentars, welches ein Kochrezept wiedergegeben hat (und zwar nur einen Teil davon) !

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Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

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